Zubereitungen gemäß Chemikaliengesetz
Zubereitungen sind Gemenge, Gemische und Lösungen, die aus zwei oder mehreren Stoffen bestehen (§ 3 Nr. 4 Chemikaliengesetz (ChemG)). Wässrige Lösungen sind Zubereitungen; dies gilt in der Regel auch für Säuren und Basen.




