Benutzerspezifische Werkzeuge
Sie befinden sich hier ... Startseite Hilfe Wörterbuch-Definitionen Zubereitungen gemäß Chemikaliengesetz

Zubereitungen gemäß Chemikaliengesetz

« Zum Wörterbuch

Zubereitungen sind Gemenge, Gemische und Lösungen, die aus zwei oder mehreren Stoffen bestehen (§ 3 Nr. 4 Chemikaliengesetz (ChemG)). Wässrige Lösungen sind Zubereitungen; dies gilt in der Regel auch für Säuren und Basen.

(0) Kommentare