Benutzerspezifische Werkzeuge
Sie befinden sich hier ... Startseite Hilfe Wörterbuch-Definitionen Wesentliche Veränderung

Wesentliche Veränderung

« Zum Wörterbuch

Nach § 2 Absatz 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist wesentliche Veränderung einer überwachungsbedürftigen Anlage jede Änderung, welche die überwachungsbedürftige Anlage soweit verändert, dass sie in den Sicherheitsmerkmalen einer neuen Anlage entspricht.

(0) Kommentare