Wegeunfall
Als Wegeunfall wird jeder Unfall bezeichnet, den eine versicherte Person auf dem Weg zum oder vom Ort der versicherten Tätigkeit erleidet. Dabei handelt es sich schwerpunktmäßig um Straßenverkehrsunfälle, diese stellen mehr als die Hälfte der Wegeunfälle. Wegeunfälle sind gemäß § 8 Absatz 2 Nummer 1 bis 4 Sozialgesetzbuch (SGB) VII den Arbeitsunfällen gleichgestellt.




