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Verhältnisprävention / Verhaltensprävention

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Zur Vermeidung von psychischen Fehlbelastungen kann man an der Gestaltung der Arbeitsbedingungen ansetzen (Verhältnisprävention). Dazu gibt die DIN EN 10075 Empfehlungen. Der zweite Ansatzpunkt ist die Verhaltensprävention, das heißt Maßnahmen, die auf eine Veränderung des Verhaltens der Beschäftigten abzielen. Maßnahmen zur "Verhaltensänderung" sind nicht Bestandteil dieser Norm.

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