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Unfallverletzungen in Heim und Freizeit

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Heim- und Freizeitunfälle, die eine ärztliche Behandlung erfordern oder zu einer mindestens 14-tägigen Beeinträchtigung führen (keine Bagatelleunfälle). Im Gegensatz zu den Bereichen Beruf, Schule und Verkehr gibt es in Deutschland für die statistische Erfassung von Unfallverletzungen in Heim und Freizeit keine gesetzliche Grundlage. Die Unfalldaten in diesem Lebensbereich werden nicht regelmäßig sondern nur sporadisch erhoben. So hatte die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in den Jahren 1988 - 1992, 1996/1997 und 2000 repräsentative Haushaltsbefragungen zum Unfallgeschehen in Heim und Freizeit bundesweit durchführen lassen. Die stichprobenartig erhobenen Daten, die bei hinreichend großen Häufigkeiten auf die gesamte Wohnbevölkerung hochgerechnet werden können, sind Grundlage für die im Internet ausgewiesenen Unfallprofile.

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