Sicherheitsbeauftragte
In Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern erfolgt nach § 22 Sozialgesetzbuch (SGB) VII die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit sollte bei deren Auswahl mitwirken. Sicherheitsbeauftragte sind in ihrem unmittelbaren Arbeitsbereich ehrenamtlich tätig. Sie sollen den Arbeitgeber beziehungsweise die jeweilige Führungskraft bei der Wahrnehmung der Aufgaben des Arbeitsschutzes konkret unterstützen. Das umfasst insbesondere, dass sie sich von der ordnungsgemäßen Benutzung vorgeschriebener Schutzeinrichtungen fortlaufend überzeugen, dem Unternehmer oder dem Vorgesetzten ihre Beobachtungen zu Mängeln weitergeben sowie die Mitarbeiter auf Gefahren aufmerksam machen und aufklären.




