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Phase-in-Stoffe

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Nach REACH (Artikel 3) ein "Stoff, der während der zehn Jahre vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung mindestens einem der nachstehenden Kriterien entspricht: der Stoff wurde von einem Hersteller oder Importeur in der Gemeinschaft oder in den am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetretenden Ländern hergestellt oder in sie eingeführt und ist im Europäischen Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe (EINECS) aufgeführt, der Stoff wurde in der Gemeinschaft oder in den am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetretenden Ländern hergestellt oder in sie eingeführt, jedoch nicht von dem Hersteller oder Importeur in den Verkehr gebracht, der Stoff wurde zwischen dem 18. September 1981 und dem 31. Oktober 1993 in der Gemeinschaft oder in den am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetretenden Ländern hergestellt oder in sie eingeführt, von dem Hersteller oder Importeur in den Verkehr gebracht und gilt als angemeldet im Sinne von Artikel 8 Absatz 1 erster Gedankenstrich der Richtlinie 67/548/EWG (ABl. L 259 vom 15.10.1979, S. 10.) in der Fassung der Richtlinie 79/831/EWG (ABl. L 154 vom 5.6.1992, S. 1.), entspricht jedoch nicht der Definition eines Polymers in der Richtlinie 67/548/EWG in der Fassung der Richtlinie 92/32/EWG, vorausgesetzt, der Hersteller oder Importeur kann dies durch Unterlagen nachweisen".

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