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Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

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Erforderliche Bekleidung und Einrichtung zum Schutz vor Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen, die der Beschäftigte persönlich trägt beziehungsweise benutzt. Die Auswahl, die Bereitstellung und die Benutzung ist in der PSA-Benutzungsverordnung geregelt. Zu den PSA gehören insbesondere Kopfschutzmittel, Gesichtsschutzmittel, Handschutzmittel, Fußschutzmittel, Gehörschutzmittel, Atemschutzmittel und Schutz gegen Absturz.

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