Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Erforderliche Bekleidung und Einrichtung zum Schutz vor Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen, die der Beschäftigte persönlich trägt beziehungsweise benutzt. Die Auswahl, die Bereitstellung und die Benutzung ist in der PSA-Benutzungsverordnung geregelt. Zu den PSA gehören insbesondere Kopfschutzmittel, Gesichtsschutzmittel, Handschutzmittel, Fußschutzmittel, Gehörschutzmittel, Atemschutzmittel und Schutz gegen Absturz.




