Maschinenverordnung
Mit der Neunten Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) - 9. GPSGV hat die Bundesregierung die EG-Maschinenrichtlinie (Richtlinie 98/37/EG) in deutsches Recht umgesetzt. Damit werden grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für Maschinen konkretisiert, die von den zuständigen Europäischen Gremien - CEN (Europäisches Komitee für Normung) und CENELEC (Europäisches Komitee für elektrotechnische Nutzung) ausgearbeitet wurden.




