Inverkehrbringen
Inverkehrbringen ist die Bereitstellung für Dritte, so zum Beispiel das Anbieten zum Erwerb, die Abgabe an Anwender und Verbraucher. Im Sinne der Richtlinie 67/548/EWG ist auch die Einfuhr in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft als Inverkehrbringen zu betrachten (§ 3 Nummer 9 Chemikaliengesetz (ChemG)).




