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Inverkehrbringen

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Inverkehrbringen ist die Bereitstellung für Dritte, so zum Beispiel das Anbieten zum Erwerb, die Abgabe an Anwender und Verbraucher. Im Sinne der Richtlinie 67/548/EWG ist auch die Einfuhr in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft als Inverkehrbringen zu betrachten (§ 3 Nummer 9 Chemikaliengesetz (ChemG)).

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