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inhärente Prozesssicherheit

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Ein technisches System gilt als inhärent sicher, wenn es sich auch beim Versagen oder der Fehlbedienung technischer Einrichtungen bzw. nach dem Ausfall externer Komponenten immer noch so verhält, dass kein Unfall mit großem Schadensausmaß auftreten kann. Es ist zu beachten, dass bei dem Betrieb inhärent sicherer Anlagen eine Restgefahr besteht. Zum Inverkehrbringen sicherer Produkte ist eine dreistufige Sicherheitsstrategie vorgeschrieben: 1. Inhärent sicher konstruieren. 2. Wenn danach noch unvermeidbare Restgefahren vorhanden sind: Schutzeinrichtungen vorsehen. 3. Wenn danach immer noch unvermeidbare Restgefahren vorhanden sind: Die Anwender vor diesen Restgefahren warnen (Anleitung, Einarbeitungshinweise, Personalschulung, Empfehlung persönlicher Schutzausrüstung (PSA).

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