Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
Das "Gesetz zur Neuordnung der Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten" (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz) ist am 1. Mai 2004 in Kraft getreten. Die EU formulierte in der neu geschaffenen EU-Verordnung Nr.765/2008 vom 1.Januar 2010 neue Anforderungen an die europäische Marktüberwachung. Die notwendige Umsetzung dieser Verordnung in deutsches Recht wurde durch eine Anpassung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) durchgeführt. Im Rahmen der Anpassung wurde das GPSG aufgrund der vielen Änderungen umbenannt in "Produktsicherheitsgesetz" (ProdSG), das zum Jahresende 2011 das GPSG übergangslos ablöst.




