Generalisierbarkeit
ist ein Gütekriterium, anhand dessen der Gültigkeitsbereich und damit die Eignung von Verfahren zur Erfassung oder Messung von psychischer Belastung, Beanspruchung oder deren Folgen beurteilt werden kann. Generalisierbarkeit gibt nach der DIN EN ISO 10075-3:2004 den Grad wieder, "in dem ein Beobachtungswert (als Messwert) auf eine definierte Grundgesamtheit von Situationen (Belastungsbedingungen) und/oder Population von Beschäftigten verallgemeinert werden kann". Die Differenzierung zwischen absoluter und relativer Generalisierbarkeit ist in der genannten DIN erläutert.




