Gefahrstoffe
Gefahrstoffe im Sinne der GefStoffV sind Stoffe und Zubereitungen, die mindestens eines der 15 Gefährlichkeitsmerkmale nach § 3a ChemG oder sonstige chronisch schädigende Eigenschaften besitzen. Ihnen sind Stoffe und Zubereitungen und Erzeugnisse gleichgestellt, bei deren Herstellung oder Verwendung Stoffe und Zubereitungen mit solchen Merkmalen oder Eigenschaften entstehen. Gefahrstoffe sind ebenfalls Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind oder bei deren Herstellung und Verwendung explosionsfähige Stoffe und Zubereitungen entstehen. Nicht als gefährliche Stoffe und Zubereitungen eingestufte chemische Arbeitsstoffe, die aufgrund ihrer physikalisch-chemischen, chemischen oder toxikologischen und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz verwendet werden oder dort vorhanden sind, für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ein Risiko darstellen können (Artikel 2b der Richtlinie 98/24/EG).




