Gefährlichkeitsmerkmale
Gefährlichkeitsmerkmale beschreiben die gefährlichen Eigenschaften chemischer Stoffe und Zubereitungen. Nach § 3a ChemG sind diese explosionsgefährlich, brandfördernd, hochentzündlich, leichtentzündlich, entzündlich, sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, reizend, sensibilisierend, krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend, erbgutverändernd und umweltgefährlich.




