Führungskräfte
Im Rahmen ihrer Entscheidungsbefugnisse tragen Führungskräfte in ihrem Zuständigkeitsbereich die volle Verantwortung für den Arbeitsschutz. Sie sind nach Art und Umfang der Verantwortlichkeit dem Arbeitgeber gleichgestellt.
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FührungskräfteIm Rahmen ihrer Entscheidungsbefugnisse tragen Führungskräfte in ihrem Zuständigkeitsbereich die volle Verantwortung für den Arbeitsschutz. Sie sind nach Art und Umfang der Verantwortlichkeit dem Arbeitgeber gleichgestellt. (0) Kommentare |
