Einstufung
Einstufung ist die Zuordnung zu einem Gefährlichkeitsmerkmal (§ 3 Nr. 6 ChemG). Die Einstufung kann die Zuordnung zu einem oder mehreren Gefährlichkeitsmerkmalen umfassen.
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EinstufungEinstufung ist die Zuordnung zu einem Gefährlichkeitsmerkmal (§ 3 Nr. 6 ChemG). Die Einstufung kann die Zuordnung zu einem oder mehreren Gefährlichkeitsmerkmalen umfassen. (0) Kommentare |
