Branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellungen
Branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellungen sind von Fachgremien erarbeitete und konkret auf bestimmte Tätigkeiten, Verfahren, Gefahrstoffe oder Anlagen bezogene Empfehlungen. Sie unterstützen den Arbeitgeber bei der Erfüllung der Anforderungen der Gefahrstoffverordnung oder der Biostoffverordnung, wenn der ABAS für den entsprechenden Bereich keine konkretisierende TRBA erstellt hat. Solche Hilfestellungen können zum Beispiel von Aufsichtsbehörden der Länder oder Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, von Innungen, Handwerkskammern und Verbänden erarbeitet werden.




