Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer und der betrieblichen Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) an Entscheidungen von privaten Betrieben.
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Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer und der betrieblichen Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) an Entscheidungen von privaten Betrieben. (0) Kommentare |
