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Beschäftigte, Verantwortung für den Arbeitsschutz

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Die Beschäftigten sind verpflichtet, alle Vorschriften, betrieblichen Festlegungen und Anweisungen des Arbeitsschutzes zu befolgen. Sie tragen nach § 15 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) entsprechend ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers Verantwortung für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Sie haben den Arbeitgeber weiterhin gemäß § 16 Absatz 1 ArbSchG zu unterstützen und ihm "oder dem zuständigen Vorgesetzten, jede festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit" sowie Mängel an den Schutzsystemen unverzüglich zu melden. Zudem sollten die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt oder der Sicherheitsbeauftragte informiert werden. Eine kontinuierliche Beteiligung der Beschäftigten bei der Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen sowie bei der Entwicklung von Vorschlägen und Maßnahmen hat große Bedeutung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit.

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