Beschäftigte
Beschäftigte sind: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes (ausgenommen, die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten), Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten (§ 2 Abs. 2 ArbSchG). Den Beschäftigten stehen die in Heimarbeit Beschäftigten sowie Schüler, Studenten und sonstige Personen, insbesondere an wissenschaftlichen Einrichtungen Tätige, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen, gleich (§ 3 Abs. 5 GefStoffV). Zu den Beschäftigten zählen auch Praktikanten. Mitarbeitende Arbeitgeber, Unternehmer ohne Beschäftigte und Selbstständige zählen nicht zu den "sonstigen Personen".




