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Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

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Beziehungsweise Verordnung über Arbeitsstätten. Am 25.08.2004 trat die neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Kraft, welche die europäische Richtlinie 89/654/EWG des Rates über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten vom 30.11.1989 vollständig umsetzt. Die ArbStättV legt die grundlegenden Pflichten der Arbeitgeber für die Sicherheit und Gesundheit in Arbeitsstätten fest und beschreibt die zu erreichenden Schutzziele.

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