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Arbeitsmittel

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Werkzeuge, einschließlich Hardware und Software, Maschinen, Fahrzeuge, Geräte, Möbel, Einrichtungen und andere im Arbeitsschutz benutzte (System-)Komponenten sowie Anlagen. Anlagen im Sinne von Satz 1 setzen sich aus mehreren Funktionseinheiten zusammen, die zueinander in Wechselwirkung stehen und deren sicherer Betrieb wesentlich von diesen Wechselwirkungen bestimmt wird; hierzu gehören insbesondere überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne des § 2 Absatz 7 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (§ 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)). Beispiele: Die ungünstige Anordnung von Arbeitsmitteln (zum Beispiel Vorrichtungen, Teilebehälter, Monitor, Beleghalter, Telefon) erfordert eine erhöhte Konzentration. Arbeitsmittel sollten entsprechend der Reihenfolge der Bearbeitung von Arbeitsaufgaben angeordnet sein. Psychische Einflüsse entstehen zum Beispiel aus Computersystemabstürzen ohne ersichtlichen Grund oder Fehlerrisiko durch ungünstige Anzeigengestaltung.

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