Vorwort
Sicher werden Sie schon im Vorfeld oder im laufenden Prozess der Gefährdungsbeurteilung auf eine Vielzahl von Fragen stoßen. Viele Fragen beantworten sich hoffentlich schon durch die Recherche auf unserem Portal. Sollten dennoch Fragen offen bleiben, können Sie auf den folgenden Seiten schnell, bequem und kostenlos prüfen, ob es bereits Antworten darauf gibt.
Diese sind nach kompetenten Anbietern sortiert. Die Reihenfolge der Anbieter ist wertfrei. Beachten Sie bitte, dass diese Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und dass wir keine Verantwortung für die Qualität der Inhalte übernehmen können.
Stöbern Sie trotzdem - es lohnt sich!
Kompetenznetz "KomNet Moderne Arbeit"
KomNet ermöglicht durch modernes Wissensmanagement "made in NRW" einen kundenorientierten Beratungsservice zu allen Fragen rund um Arbeitsschutz, Arbeitsgestaltung und Qualifizierung. Alle Antworten sind qualitätsgesichert - die Lösungen praxiserprobt. Die Zusammenarbeit verschiedener Experten, von Behörden, Beratungsunternehmen und Universitäten, garantiert eine hohe Beratungsqualität und Wissensbreite.
Zum Thema Gefährdungsbeurteilung bietet Komnet die folgenden Fragenkomplexe:
- Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
> Wer muss erstellen, Inhalt, Umfang, Art, Gefährdungsbeurteilungen für bestimmte Bereiche, Dokumentation, Hilfen, externe Beratung<li> - Beurteilungsinstrumente, Hilfsmittel
><a>Methoden und Verfahren zur Beurteilung der Belastungssituation - Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung
><a>Wiederholungsfristen, Umfang der Beurteilung - Arbeitsplatzbegehung, Arbeitsplatzüberprüfung
><a>Revisionen, Arbeitsplätze in Privatwohnungen - Spezifische Gefährdungen
- Spezifische Gefährdungsbeurteilungen
><a>für bestimmte Maschinen, Personengruppen, Betriebsbereiche - Rechte von Beschäftigten, Handlungsmöglichkeiten
> Rechte und Möglichkeiten von Arbeitnehmern sowie Betriebs- und Personalrat, bei Arbeitsschutzfragen mitzuwirken, Rechte und Möglichkeiten bei Verstößen gegen Vorschriften<li> - Pflichten von Beschäftigten
>Pflichten der Beschäftigten in Bezug auf die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften, Anweisungen des Arbeitgebers bzw. der Vorgesetzten<li>
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Die BAuA ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Als Kompetenzpool und Wissensdienstleisterin berät und unterstützt sie das BMAS und andere Ressorts, erfüllt hoheitliche Aufgaben, forscht und entwickelt Praxislösungen zu Themen der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
Thematisch gegliedert finden Sie auf den Internetseiten der BAuA Antworten auf häufig gestellte Fragen zu folgenden Themen:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Der Verband "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Er nimmt die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder wahr und fördert deren Aufgaben zum Wohl der Versicherten und der Unternehmen.
Auf den Internetseiten der DGUV finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu folgenden Themen:
Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA)
Die GESTIS-Stoffdatenbank enthält Informationen für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen und anderen chemischen Stoffen am Arbeitsplatz, wie zum Beispiel die Wirkungen der Stoffe auf den Menschen, die erforderlichen Schutzmaßnahmen und die Maßnahmen im Gefahrenfall (inkl. Erste Hilfe).
Darüber hinaus wird der Nutzer über wichtige physikalisch-chemische Daten der Stoffe sowie über spezielle gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Regelungen zu den einzelnen Stoffen informiert. Es sind Informationen zu etwa 8000 Stoffen enthalten. Die Pflege der Daten erfolgt zeitnah nach Veröffentlichung im Vorschriften- und Regelwerk oder nach Vorliegen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse. Die GESTIS-Stoffdatenbank wird erstellt und gepflegt vom BGIA - Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Umgang mit der GESTIS-Stoffdatenbank
Fachausschüsse der DGUV
Fachausschüsse sind Kompetenzzentren im Bereich Sicherheit und Gesundheit, in denen der Sachverstand zu branchenbezogenen und branchenübergreifenden Themenfeldern der Unfallversicherungsträger gebündelt wird. In ihnen arbeiten Aufsichtspersonen und sonstige Präventionsfachleute der Unfallversicherungsträger, Vertreter der DGUV und ihrer Institute, besondere Sachverständige, Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), der Länder, der Hersteller und Betreiber der Einrichtungen des Fachgebietes sowie der Sozialpartner. Sie bilden so ein Netzwerk thematisch abgestimmter Kompetenzen mit ausgewiesenen Experten.
- Der Fachausschuss Persönliche Schutzausrüstungen der DGUV gibt Antworten auf Fragen zu allgemeinen PSA-Themen.
Die richtige Auswahl der Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) kann entscheidend dazu beitragen, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu vermeiden. Geeignete PSA entsprechen dem Stand der Technik und begrenzen die ermittelten Gefährdungen auf ein möglichst geringes Restrisiko. - Der Ausschuss Arbeitsmedizin (AAMED) der DGUV gibt Antworten auf Fragen zu Tätigkeiten mit Nanomaterialien.
Die Arbeitshilfe fokussiert sich auf den Umgang mit Nanomaterialien im betrieblichen Umfeld und die dadurch denkbaren Gesundheitsgefährdungen. So können sich die Ärzte auf Gespräche mit dem Unternehmer vorbereiten, der möglicherweise solche Fragen stellt.
Landesverbände der DGUV
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) unterhält sechs regionale Gliederungen in Landesverbände. Die Landesverbände geben Antworten auf häufig gestellte Fragen zu folgenden Themen:
Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI)
Um bei der Umsetzung der Gefahrstoffverordnung eine einheitliche Vorgehensweise der staatlichen Arbeitsschutzbehörden und der Präventionsdienste der Unfallversicherungsträger zu gewährleisten, hatten die Länder gemeinsam mit den Unfallversicherungsträgern einen Frage-/ Antwort-Katalog erarbeitet, der im Dezember 2005 als LV 45 "Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung" erschien. Dieser Katalog enthält Antworten auf Auslegungsfragen der Verordnung. Der kürzlich überarbeitete Frage-/Antwort-Katalog richtet sich in erster Linie an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der staatlichen Arbeitsschutzbehörden. Er ist abgestimmt mit den Unfallversicherungsträgern und dient einer Umsetzung der Aufsichts- und Beratungstätigkeit beider Aufsichtsdienste nach einheitlichen Kriterien.
Häufig gestellte Fragen und Antworten des LASI zur Gefahrstoffverordnung (LV 45)
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