Einstieg
Grundsätzlich sind Sie als Arbeitgeber für eine qualitativ einwandfreie Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. Die Vergabe nach Außen ist ein rein privatrechtliches Verhältnis und kann prinzipiell an jeden erfolgen. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie aber Beratungsaufträge nur an qualifizierte Personen vergeben.
Auf den folgenden Seiten nennen wir Unternehmen, die themenbezogen Dienstleistungen anbieten und Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung unterstützen können. Beachten Sie bitte, dass diese Zusammenstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und wir keine Verantwortung für die Qualität, Eignung, Leistungskapazität etc. übernehmen können.
Die Anbieter sind in der Regel nach Postleitzahlen sortiert. Die Reihenfolge bedeutet keine Wertung.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit
In der Gesellschaft für Qualität im Arbeitsschutz (GQA) haben sich Fachkräfte für Arbeitssicherheit zusammengeschlossen und sich einer freiwilligen Qualitätssicherung unterzogen. Durch eine Zertifizierung der Mitglieder dieser Gesellschaft wird bestätigt, dass diese die qualitativen Voraussetzungen zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 3 Arbeitssicherheitsgesetze erfüllen.
Die Kontaktadressen der geprüften Dienstleister, geordnet nach Postleitzahlen, finden Sie hier:
Recherche nach Fachkräften für Arbeitssicherheit
Betriebsärzte
In der Gesellschaft zur Qualitätssicherung in der betriebsärztlichen Betreuung (GQB) haben sich Betriebsärzte zusammengeschlossen und sich einer freiwilligen Qualitätssicherung unterzogen. Durch eine Zertifizierung der Mitglieder dieser Gesellschaft wird bestätigt, dass diese die qualitativen Voraussetzungen zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes erfüllen.
Recherche nach geprüften Betriebsärzten
Hinweis:
Am 24. Dezember 2008 ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Kraft getreten. Die bislang im staatlichen Recht und in den Unfallverhütungsvorschriften enthaltenen Doppelregelungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge wurden in der ArbMedVV zusammengefasst. Welche Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin gestellt werden, die mit der Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen entsprechend der ArbMedVV beauftragt werden können, regelt Paragraf 7 der Verordnung.
Die neue Verordnung schafft die rechtliche Basis für eine zukunftsfähige Gesundheitsvorsorge in den Betrieben. Durch diese Verordnung sind entgegenstehende Regelungen der BGV A4 – einschließlich der Vorschriften zur Ermächtigung – nicht mehr anzuwenden.
Gutachter für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
Wir wollen Sie dabei unterstützen, alles zu tun, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern. Aber immer wieder passieren Unfälle in Verbindung mit der Arbeit. Was müssen Sie tun, wenn sich in Ihrem Unternehmen ein Unfall ereignet hat? Unterstützung erhalten Sie unter anderem von Gutachtern für Arbeitsunfälle.
Qualifizierte medizinische Gutachten sind Voraussetzung für eine sachgerechte Entscheidung der Unfallversicherungsträger bei der Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen.
Die Landesverbände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) stellen Ihnen Datenbanken mit Gutachtern für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zur Verfügung.
Recherche nach Gutachter für Berufskrankheiten
Recherche nach Gutachter für Arbeitsunfälle
Ansprechpartner für nähere Informationen zu den Gutachter-Datenbanken ist der regional zuständige Landesverband.
Gezielte Wiedereingliederung nach einer Berufskrankheit oder einem Arbeitsunfall
Die Internet-Anwendung www.jobbg.de der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hilft Rehabilitanden dabei, nach einer Berufskrankheit oder einem Arbeitsunfall schneller einen neuen Job zu finden.
Gleichzeitig informiert www.jobbg.de den Arbeitgeber über mögliche finanzielle Förderungen, Eingliederungshilfen oder Lohnkostenzuschüsse.
Ansprechpartner gibt es in den Landesverbänden der DGUV in Düsseldorf, Mainz, Heidelberg, Hannover, Berlin und München.
Gefahrstoffmanagement, Erstellung von Sicherheitsdatenblättern
Sofern Sie beim Gefahrstoffmanagement oder bei der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern nach Artikel 31 und Anhang II der REACH-Verordnung Hilfe benötigen, können Ihnen Beratungsunternehmen weiterhelfen. In den Listen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) finden Sie Adressen von Unternehmen, die solche Dienstleistungen anbieten.
Bestimmung von physikalisch-chemischen Eigenschaften
Sofern Sie bei der Bestimmung von physikalisch-chemischen Eigenschaften gemäß Abschnitt 9 des Sicherheitsdatenblattes Hilfe benötigen, können Prüflaboratorien weiterhelfen. In der Liste der BAuA finden Sie Adressen von Unternehmen, die diese Dienstleistungen anbieten.
Prüflaboratorien zur Bestimmung von physikalisch-chemischen Eigenschaften
Bestimmung von toxikologischen und ökotoxikologischen Eigenschaften
Sofern bei der Bestimmung von toxikologischen und ökotoxikologischen Eigenschaften gemäß Abschnitt 11 und 12 des Sicherheitsdatenblattes Hilfe benötigt wird, können Prüflaboratorien weiterhelfen. In der unten stehenden Liste finden Sie Adressen von Unternehmen, die diesbezüglich Dienstleistungen anbieten.
Prüflaboratorien zur Bestimmung von toxikologischen und ökotoxikologischen Eigenschaften
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