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GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
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Betriebsärzte

In der Gesellschaft zur Qualitätssicherung in der betriebsärztlichen Betreuung (GQB) haben sich Betriebsärzte  zusammengeschlossen und sich einer freiwilligen Qualitätssicherung unterzogen. Durch eine Zertifizierung der Mitglieder dieser Gesellschaft wird bestätigt, dass diese die qualitativen Voraussetzungen zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes erfüllen.

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Hinweis:

Am 24. Dezember 2008 ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Kraft getreten. Die bislang im staatlichen Recht und in den Unfallverhütungsvorschriften enthaltenen Doppelregelungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge wurden in der ArbMedVV zusammengefasst. Welche Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin gestellt werden, die mit der Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen entsprechend der ArbMedVV beauftragt werden können, regelt Paragraf 7 der Verordnung.

Die neue Verordnung schafft die rechtliche Basis für eine zukunftsfähige Gesundheitsvorsorge in den Betrieben. Durch diese Verordnung sind entgegenstehende Regelungen der BGV A4 – einschließlich der Vorschriften zur Ermächtigung – nicht mehr anzuwenden.

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