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GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
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Gefahrstoffmanagement, Erstellung von Sicherheitsdatenblättern

Sofern Sie beim Gefahrstoffmanagement oder bei der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern nach Artikel 31 und Anhang II der REACH-Verordnung Hilfe benötigen, können Ihnen Beratungsunternehmen weiterhelfen. In den Listen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) finden Sie Adressen von Unternehmen, die solche Dienstleistungen anbieten.

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