Leitlinie Gefährdungsbeurteilung
Um bei der Beratung und Überwachung der Betriebe eine einheitliche Vorgehensweise der staatlichen Arbeitsschutzbehörden und der Präventionsdienste der Unfallversicherungsträger zu gewährleisten, wurde im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) die Leitlinie "Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation" erarbeitet.
Sie beschreibt eine einheitliche Vorgehensweise bei der Bewertung und Beurteilung einer Gefährdungsbeurteilung im Betrieb und soll ein gemeinsames Grundverständnis zur Gefährdungsbeurteilung fördern. Dieses gemeinsame Grundverständnis ist Basis für Handlungsanleitungen der Länder und Unfallversicherungsträger zur Gefährdungsbeurteilung.
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