Das Wesentliche im Überblick
Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten
Gesamtbetreuung = Grundbetreuung + Betriebsspezifische Betreuung
Grundbetreuung
Basis: Katalog mit 9 Gruppen von Aufgabenfeldern (Anhang 3)
Vorgabe der Einsatzzeiten nach Betriebsart und Anzahl Beschäftigte
Betriebsspezifische Betreuung
Basis: Leistungskatalog mit 16 Aufgabenfeldern (Anhang 4)
keine Vorgabe von Einsatzzeiten: Unternehmer entscheidet selbst über Inhalt und Umfang
Hat Ihr Betrieb mehr als 10 Beschäftigte und Sie nehmen nicht am Unternehmermodell teil, sind Sie nach dem ASiG und der DGUV Vorschrift 2 verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit für die Durchführung einer Regelbtreung zu bestellen. Dies hat schriftlich zu erfolgen und darüber ist ein Nachweis zu führen.
Die zu erbringende betriebsärztliche und sicherheitstechnische Gesamtbetreuung setzt sich aus den Komponenten Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung zusammen.
Unter Vorgabe fester Einsatzzeiten umfasst die Grundbetreuung Basisleistungen nach dem ASiG, die unabhängig von betriebsspezifischen Gegebenheiten anfallen.
Die betriebsspezifische Betreuung baut auf der Grundbetreuung auf und ergänzt sie auf der Basis der betrieblichen Gefährdungssituation um die individuellen Betreuungserfordernisse Ihres Betriebes.
Entsprechend den betrieblichen Erfordernissen müssen Sie die Aufgaben der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit unter Mitwirkung des Betriebs- beziehungsweise Personalrats ermitteln, aufteilen und mit ihnen schriftlich vereinbaren. Sie sind verpflichtet, sich hierbei vom Betriebsarzt und von der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten zu lassen.
Die für die Gesamtbetreuung zu erbringenden Leistungen werden in der Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 näher beschrieben.
Hinweis:
Die für Sie zutreffende Anlage 2 finden Sie im Publikationsportal der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung oder bei Ihrem UV-Träger.




