Betriebsspezifische Betreuung
Die betriebsspezifische Betreuung baut auf der Grundbetreuung auf und ergänzt sie um individuelle Betreuungserfordernisse, die sich aus Art und Gefährdungssituation des einzelnen Betriebs ergeben.
Damit soll sichergestelt werden, dass betriebliche Besonderheiten in der Betreuung angemessen berücksichtigt werden. Feste Einsatzseiten sind für diesen Teil der Betreuung nicht vorgeschrieben.
Aufgabenfelder der betriebsspezifischen Betreuung
Anhand eines vorgegebenen Katalogs von Aufgabenfeldern muss der Unternehmer eigenverantwortlich ermitteln, welche Aufgaben im Betrieb erforderlich sind und welcher Personalaufwand zur Erfüllung dieser Betreuungsleistungen erforderlich ist.
Dieser Katalog enthält insgesamt 16 Aufgabenfelder, die thematisch in 4 Bereiche gegliedert sind:
- Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung (8 Aufgabenfelder)
- Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation (5 Aufgabenfelder)
- Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation (2 Aufgabenfelder)
- Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen (1 Aufgabenfeld)
Für jedes Aufgabenfeld sind in zwei Spalten Auslösekriterien und Aufwandskriterien beschrieben. Auslösekriterien beschreiben betriebliche Zustände für die einzelnen Aufgabenfelder, deren Zutreffen mit "ja" oder "nein" zu beantworten ist. Aufwandskriterien sind Beschreibungen der möglichen Leistungen von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit, aus denen sich der Aufwand für die betriebsspezifische Betreuung ableiten und quantitativ abschätzen lässt.
Ermittlung des Betreuungsumfangs
Die Ermittlung und Überprüfung des Betreuungsumfangs erfolgt in zwei Schritten, die jeweils in Teilschritte unterteilt sind:
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Schritt 1: Prüfung der Relevanz der Aufgabenfelder
Anhand der Auslösekriterien ist zu entscheiden, ob ein Betreuungsbedarf in dem jeweiligen Aufgabenfeld vorhanden ist. Bei mindestens einem "ja" in einem Aufgabenfeld ist die Auslöseschwelle für die betriebsspezifische Betreuung für das jeweilige Aufgabenfeld überschritten. D.h., es besteht Betreuungsbedarf; Betreuungsleistungen sind zu erbringen. -
Schritt 2: Festlegen der Leistungen und des Personalaufwandes
Mit Hilfe von Aufwandskriterien werden die zu erbringenden Betreuungsleistungen festgestellt. Der dazu erforderliche Zeitaufwand muss zwischen Unternehmer einerseits und Betriebsarzt und Fachkraft andererseits bei Beachtung der Mitbestimmungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung festgelegt und vereinbart werden.
Der Anhang 4 der DGUV Vorschrift 2 soll Ihnen ermöglichen, den Umfang der betriebsspezifischen Betreuung zu ermitteln. Er beschreibt unverbindlich (Verfahren ist in seiner Gesamtheit nicht rechtsverbindlich) die zu berücksichtigenden Aufgabenfelder sowie Auslöse- und Aufwandskriterien. Beachten Sie, das in jedem Aufgabenfeld die Liste der vorgegebenen Auslösekriterien nach betrieblichen Erfordernissen anhand der Gefährdungsbeurteilung ergänzt werden kann.
Hinweis:
Den für Sie zutreffenden Anhang 4 finden Sie im Publikationsportal der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung oder bei Ihrem UV-Träger.
Tipp:
Ergänzend zum Verfahren des Anhangs 3 haben einige UV-Träger Handlungshilfen entwickelt oder planen Entwicklungen, die es den Betrieben erleichtern soll, ihren Betreuungsbedarf zu ermitteln. Beispielgebend seien hier das Interaktive Programm der BGN, die Online-Handlungshilfe der BG ETEM und die Online-Handlungshilfe der DGUV zur Ermittlung des Betreuungsbedarfs gemäß DGUV Vorschrift 2 genannt.




