Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Benutzerspezifische Werkzeuge
Sie befinden sich hier ... Startseite Handlungshilfen Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit gemäß DGUV Vorschrift 2 Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten Beteiligung von betrieblicher Interessenvertretung, SIFA und Betriebsarzt.

Beteiligung von betrieblicher Interessenvertretung, SIFA und Betriebsarzt.

Entsprechend den betrieblichen Erfordernissen müssen Sie die Aufgaben der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit unter Mitwirkung des Betriebs- beziehungsweise Personalrats ermitteln, aufteilen und schriftlich vereinbaren.

Bilden Sie Konsens über Inhalte, Umfang und Aufteilung der Regelbetreuung.

Denken sie an Ihre Verpflichtung, sich vom Betriebsarzt und von der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten zu lassen.

Artikelaktionen
Weitere Informationen

Online-Handlungshilfe zur Ermittlung des Betreuungsbedarfs gemäß DGUV Vorschrift 2
unterstützt Unternehmen bei der Ermittlung, Aufteilung, Vereinbarung, Dokumentation und Überprüfung der Betreuungsleistungen in der Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten gemäß DGUV Vorschrift 2, Anlage 2.

Häufig gestellte Fragen zur Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" - DGUV Vorschrift 2

DGUV Vorschrift 2 - Hintergrundinformation für die Beratungspraxis
(Broschüre der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V.)

Vollständige Liste der Zuordnung der Betriebsarten zu den Betreuungsgruppen mit den Angaben aller Unfallversicherungsträger gemäß Anlage 2 Abschnitt 4 des Mustertextes der DGUV Vorschrift 2 in der Fassung vom 22.7.2010.