Beteiligung von betrieblicher Interessenvertretung, SIFA und Betriebsarzt.
Entsprechend den betrieblichen Erfordernissen müssen Sie die Aufgaben der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit unter Mitwirkung des Betriebs- beziehungsweise Personalrats ermitteln, aufteilen und schriftlich vereinbaren.
Bilden Sie Konsens über Inhalte, Umfang und Aufteilung der Regelbetreuung.
Denken sie an Ihre Verpflichtung, sich vom Betriebsarzt und von der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten zu lassen.




