Das Wesentliche im Überblick
Regelbetreuung für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten
Gesamtbetreuung = Grundbetreuung + Anlassbezogene Betreuung
Grundbetreuung
Basisleistungen nach ASiG (Anlage 1)
keine feste Zeitvorgabe für Betreuungsleistungen
feste Betreuungsfristen je nach Betreuungsgruppe
Anlassbezogene Betreuung
Basis: Betreuung durch einen Betriebsarzt und/oder Fachkraft für Arbeitssicherheit bei besonderen Anlässen (Anlage 1)
Haben Sie einen Betrieb mit bis zu 10 Beschäftigten und nehmen nicht am Unternehmermodell teil, unterliegen Sie nach dem ASiG und der DGUV Vorschrift 2 der Verpflichtung zur so genannten Regelbetreuung.
Der zu erbringende betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuungsumfang besteht in der regelmäßigen Durchführung von Grundbetreuung und anlassbezogener Betreuung. Er ist in der Anlage 1 der DGUV Vorschrift 2 näher beschrieben.
Hinweis:
Die für Sie zutreffende Anlage 1 finden Sie im Publikationsportal der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung oder bei Ihrem UV-Träger.
Tipps:
- Der Aufwand, um den Arbeitsschutz im Betrieb umzusetzen, kann im Rahmen der Regelbetreuung unter Umständen größer sein als im Unternehmermodell. Daher sollten Sie prüfen, ob für Sie die Teilnahme am Unternehmermodell sinnvoller ist. Eine grundsätzliche Empfehlung für die Wahl des richtigen Betreuungsmodells können wir nicht geben, da die Entscheidung immer von den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten abhängig ist.
- Sie können sich zur gemeinsamen Nutzung betriebsärztlicher und sicherheitstechnischer Regelbetreuung mit anderen Unternehmen zusammenschließen, soweit die Möglichkeiten zur Organisation in Ihrem Betrieb nicht ausreichen.




