Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2
Seit dem 1. Januar 2011 regelt die DGUV Vorschrift 2 die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung und konkretisiert die Anforderungen aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).
Neben der erforderlichen Fachkunde beschreibt die Vorschrift vor allem die Aufgaben der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sowie die verschiedenen Betreuungsmodelle. Stärker als bisher richten sich nun der Betreuungsumfang und die Betreuungsleistungen an den betrieblichen Gefährdungen und Gegebenheiten aus.
Im Folgenden soll ein Überblick über die in der Vorschrift geregelten unterschiedlichen Betreuungsmodelle gegeben werden. Näheres zu den einzelnen Modellen finden Sie in entsprechenden Unterrubriken.
Betreuungsmodelle
Grundsätzlich haben Sie drei Betreuungsmodelle zur Auswahl:
- Regelbetreuung für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten:
Grundbetreuung* + anlassbezogene Betreuung
weitere Informationen ... - Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten:
Grundbetreuung* + betriebsspezifische Betreuung
weitere Informationen ... - Alternative bedarfsorientierte Betreuung für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten
weitere Informationen ...
* Der Begriff der Grundbetreuung wird sowohl für die Regelbetreuung in Kleinstbetrieben mit bis zu 10 Beschäftigte als auch für die Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten verwendet. Es unterscheiden sich allerdings die Inhalte, Umfänge und Häufigkeit der jeweiligen Grundbetreuung.
Betreuungsmodell und Unternehmensgröße
Bezogen auf die Unternehmensgröße haben Sie folgende Möglichkeiten für die Wahl eines geeigneten Betreuungsmodells:
- Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern:
Regelbetreuung (Grundbetreuung + anlassbezogene Betreuung)
oder
alternative bedarfsorientierte Betreuung - Betriebe mit 11 - 50 Beschäftigten:
Regelbetreuung (Grundbetreuung + betriebsspezifische Betreuung)
oder
alternative bedarfsorientierte Betreuung - Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten:
Regelbetreuung (Grundbetreuung + betriebsspezifische Betreuung)
Einen groben Überblick über die Wahlmöglichkeiten und die jeweiligen Vorraussetzungen für die Wahl eines Betreuungsmodells soll Tabelle 1 vermitteln. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in unseren Rubriken zu den einzelnen Betreuungsmodellen.
| Unternehmen (nach Anzahl Beschäftigte) | Regelbetreuung | Alternative bedarfsorientierte Betreuung (Unternehmermodell) |
|---|---|---|
| ≤ 10 | Grundbetreuung Konkrete Angaben: Anlage 1 | Basis:
|
| 11 ≤ 50 | Grundbetreuung konkrete Angaben: Anlage 2 | Wie bei Unternehmensgröße ≤ 10 Konkrete Angaben: Anlage 3 |
| > 50 | Wie bei Unternehmensgröße 11 ≤ 50 konkrete Angaben: Anlage 2 | Nicht wählbar! |
Hinweis:
Die DGUV Vorschrift wird durch Anlagen und Anhänge konkretisiert. Werden diese angewendet, so kann davon ausgegangen werden, dass die verpflichtenden Vorschriften in ausreichender Qualität umgesetzt werden.




