Arbeitsschutzmaßnahmen
Kontaktkälte
Kältebelastung reduzieren, zum Beispiel durch
- Nutzen von Hilfsmitteln für den Umschlag und Transport kalter Produkte;
- wärmeisolierende Fußbodenbeläge, wärmeisolierende Arbeits- und Fahrersitze;
- beheizbare Sitzflächen, Standflächen und Werkzeuggriffe;
- geeignete persönliche Schutzausrüstung verwenden (Empfehlungen siehe DIN EN 511, DIN EN 342);
Aufwärmräume
- Aufwärm- und Umkleideräume einrichten;
- Raumtemperatur mindestens 21 °C
- Gestaltung entsprechend Arbeitsstättenverordnung (§ 6, Anhang 3.5 , 4.1 und 4.2 ArbStättV);
Aufwärmzeiten
- bei zusätzlichem kalten Raumklima empfohlene maximale Kälteexpositionszeiten und minimale Aufwärmzeiten beachten, siehe Tabelle 8.1-6 in Abschnitt Klima/Kälte




