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GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
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Art der Gefährdungen und deren Wirkungen

Merkmale

Gewalt durch Dritte ist gekennzeichnet durch folgende Merkmale:

  • Übergriff von außen, das heißt die Täter sind Außenstehende (zum Beispiel Kunden, Klienten, Pflegebefohlene), keine Kollegen;
  • gegen einen Beschäftigten im Zusammenhang mit seiner Arbeit gerichtet;
  • Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit des Beschäftigten durch schwere Beleidigung, Bedrohung, Entführung/ Geiselnahme, körperliche Verletzung;
  • Schädigung des Opfers wird vom Täter beabsichtigt oder bei Verfolgung anderer Ziele (zum Beispiel Raubüberfall) in Kauf genommen; oder der Täter ist unzureichend steuerungsfähig (zum Beispiel unter Drogeneinfluss).

Folgen für die Betroffenen

Erlittene Gewalttätigkeiten können zu körperlichen und/oder psychischen Verletzungen der Betroffenen führen.

Die körperlichen Verletzungen bewirken Arbeitsunfähigkeit, im Extremfall den Tod von Beschäftigten (Gewalt mit Stich- und Schusswaffen).

Die psychischen Verletzungen äußern sich in körperlichen und psychischen Belastungsreaktionen, z. B. Muskelzittern, Schweißausbrüche, Schlafstörungen, Ängste, sich aufdrängende Erinnerungen, Vermeiden oder Verdrängen von Umständen und Situationen, die einen Bezug zu dem erlittenen Geschehen haben.

Im ungünstigen Fall können sich die Beschwerden zu chronischen Störungen (z. B. Depressionen, Angststörung, Posttraumatische Belastungsstörung) verfestigen. Folgen sind Arbeitsunfähigkeit, ggf. Berufsunfähigkeit und Frühverrentung, häufig Suchtprobleme und gestörte soziale Beziehungen.

Furcht vor möglichen Gewalttätigkeiten mindert die Motivation und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten und beeinträchtigt das Arbeitsklima.

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Weitere Informationen

Quelle

"Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung"
Broschüre der BAuA

Autoren:

  • Dipl. Psychologin B. Weißgerber

Ansprechpartner: