Arbeitszeitgestaltung
Einführung
Der Gestaltung der Arbeitszeit kam unter dem Aspekt des Beschäftigtenschutzes schon immer eine besondere Aufmerksamkeit zu. Die Dimension Arbeitszeit stellt letztendlich die Expositionsdauer und damit einen Aspekt der Belastungsintensität dar. Gleichzeitig ist die Gestaltung der Arbeitszeit aber auch nicht unabhängig von wirtschaftlichen Aspekten zu sehen. Unternehmen wollen flexibel auf den Markt reagieren können, um damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu behaupten.
Art der Gefährdungen und deren Wirkungen
Arbeitszeit
Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist die Zeit von Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Pausen.
Nachtarbeit
Nachtarbeit im Sinne des Gesetzes liegt vor, wenn eine Arbeit mindestens 2 Stunden im Zeitraum zwischen 23 und 6 Uhr geleistet wird.
Werktägliche Arbeitszeit
Um die Beschäftigten vor übermäßiger Inanspruchnahme ihrer Arbeitskraft zu schützen und um ihre Arbeitskraft und Gesundheit langfristig zu erhalten, soll die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschritten werden, wobei als Werktage die Wochentage Montag bis Samstag gelten.
Ruhepausen
Durch eine Unterbrechung der Arbeitszeit in Form von Pausen erhalten die Beschäftigten Gelegenheit zur Erholung während der Arbeit. Das beugt einer Übermüdung vor und vermindert dadurch das Fehler- und Unfallrisiko.
Ruhezeit
Um den Beschäftigten Gelegenheit zu Erholung, Ruhe und Regeneration zu geben, muss ausreichend Zeit zur Erholung nach der Arbeit, zum Essen, Schlafen und für soziale Aktivitäten gewährleistet werden.
Nacht- und Schichtarbeit
Nacht- und Schichtarbeiter sind durch ihre zeitverschobenen, wechselnden und zu ungünstigen Zeiten liegenden Arbeitszeiten höher belastet als Beschäftigte in regelmäßiger Tagarbeit, da der normale Rhythmus der körperlichen Funktionen wie auch eine verlässliche Teilnahme am sozialen und Familienleben gestört wird.
Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
Sonn- und Feiertage haben einen hohen Erholungs- und Freizeitwert. Daher gilt eine allgemeine Sonn- und Feiertagsruhe, die die Teilnahme der Beschäftigten am sozialen, religiösen und kulturellen Leben sicherstellen soll.
Bereitschaftsdienste
Bereitschaftsdienstleister sind wie Nacht- und Schichtarbeiter durch ihre zeitverschobenen, wechselnden und zu ungünstigen Zeiten liegenden Arbeitszeiten höher belastet als Beschäftigte in regelmäßiger Tagarbeit, da der normale Rhythmus der körperlichen Funktionen wie auch eine verlässliche Teilnahme am sozialen und Familienleben gestört wird.
Grenzwerte, Beurteilungskriterien
Werktägliche Arbeitszeit
Die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden soll nicht überschritten werden, wobei als Werktage die Wochentage Montag bis Samstag gelten.
Unter bestimmten Bedingungen sind dabei jedoch Ausnahmen für eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit möglich: Wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten beziehungsweise 24 Wochen ein Ausgleich auf durchschnittlich 8 Stunden gewährleistet ist, kann die werktägliche Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden verlängert werden. Aus diesen Vorgaben ergibt sich eine maximale Wochenarbeitszeit von 60 Stunden.
Ruhepausen
Ruhepausen sind generell im Voraus festzulegen und betragen mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis 9 Stunden und mindestens 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden. Dabei können die Ruhepausen in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Bei einer Arbeitszeit von bis zu 6 Stunden ist keine Pause erforderlich.
Ruhezeit
In § 5 Absatz 1 ArbZG ist festgelegt, dass nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten werden muss. § 5 Absatz 2 ArbZG besagt zudem, dass unter anderem im Kranken- und Pflegebereich diese Ruhezeit um bis zu 1 Stunde verkürzt werden kann, wenn innerhalb von 4 Wochen ein Ausgleich auf durchschnittlich 11 Stunden erfolgt.
Nacht- und Schichtarbeit
Nach § 6 Absatz 1 ArbZG ist deshalb die Arbeitszeit von Nacht- und Schichtarbeitnehmern nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen, um dadurch negative Auswirkungen physischer und psychischer Art zu minimieren. Die arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse dienen dazu, die Gesundheit der Beschäftigten langfristig zu sichern und zu erhalten (siehe Abschnitt "Arbeitsschutzmaßnahmen") [2].
Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
Es gilt eine allgemeine Sonn- und Feiertagsruhe von 24 Stunden (§ 9 ArbZG), die Ausnahmen zugunsten einer Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen werden für verschiedene Berufsgruppen und Rahmenbedingungen formuliert. So sieht § 10 Absatz 1 Nr. 3 ArbZG zum Beispiel vor, dass in Krankenhäusern und ähnliche Einrichtungen an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden kann.
Bereitschaftsdienste
In vielen (neuen) Tarifverträgen zum Beispiel der Krankenhäuser werden die Öffnungsklauseln nach § 7 ArbZG genutzt: Es wird eine Ausdehnung der maximalen täglichen Arbeitszeit unter der Bedingung erlaubt, dass die Zeit über 8 Stunden hinaus Bereitschaftsdienst (BD) ist. Dies differenziert teilweise nach den Auslastungsstufen. So sieht der TVöD in seinem "Besonderen Teil für Krankenhäuser (BT-K)" zum Beispiel vor, dass die tägliche Arbeitszeit für die Stufe 1 (bis zu 25 % Auslastung) maximal 16 Stunden betragen kann; für die Stufen 2 (>25 bis 40 % Auslastung) und 3 (>40 bis 49 % Auslastung) sind maximal 13 Stunden erlaubt.
In allen Fällen darf der Anteil des Regeldienstes 8 Stunden nicht überschreiten. Zur Vollarbeit gehören dabei nicht nur die Stunden eines Regeldienstes, der dem Bereitschaftsdienst direkt vorangeht, sondern auch Übergabezeiten im Anschluss an den Bereitschaftsdienst. Bei der Dienstzeiten- und Dienstplangestaltung muss dies entsprechend berücksichtigt werden. Die Pausenzeiten verlängern dabei die Gesamtarbeitszeit von insgesamt 13 oder 16 Stunden nicht.
Dazu ein Beispiel nach TVöD BT-K in Tabelle 10.5-1: Regeldienst von 15:30 Uhr bis 23:00 Uhr plus anschließendem Bereitschaftsdienst der Auslastungsstufe 1 von 23:00 Uhr bis 7:00 Uhr und anschließender Übergabe von 7:00 Uhr bis 7:30 Uhr. Insgesamt müssen in dieser Zeit 45 Minuten Pause eingeplant werden. Eine erste Pause von mindestens 15 Minuten muss spätestens nach 6 Stunden Regeldienstzeit eingeplant sein.
| Anfangszeit | Endzeit | Pause | Schichtzeit1 | Auslastungs -stufe | |
|---|---|---|---|---|---|
| RD vor BD | 15:30 | 23:00 | 45 Min. | 7,5 | |
| BD | 23:00 | 7:00 | 45 Min. | 8,0 | 1 (bis 25 %) |
| Übergabe nach BD | 7:00 | 7:30 | 45 Min. | 0,5 | |
| Gesamtstunden | 16,0 |
Regeldienst (RD), Bereitschaftsdienst (BD)
1 Schichtzeit = Arbeitszeit plus Pausenzeit
Zusätzlich sind auch Ausdehnungen der täglichen Arbeitszeit auf bis zu 24 Stunden ohne Ausgleich vorgesehen, wenn eine Prüfung alternativer Arbeitszeitmodelle, einer Belastungsanalyse nach § 5 Arbeitsschutzgesetz und eventuell sich daraus ergebenden Maßnahmen vorgenommen wird. Auch in diesen Bereitschaftsdiensten darf der Anteil der Regelarbeitszeit maximmal 8 Stunden betragen, was bedeutet, dass die über 8 Stunden hinaus gehende Zeit als Bereitschaftsdienst geleistet werden muss.
Als Beispiel sei hier der Tarifvertrag im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitsgeberverbände TV-Ärzte/VKA) genannt, der nach den oben erwähnten Prüfungen tägliche Arbeitszeiten von bis zu 24 Stunden für die Stufen 1 (bis zu 25 % Auslastung) und 2 (>25 % bis 40 % Auslastung) zulässt. Damit verbunden ist in diesem Tarifvertrag die Möglichkeit, die tägliche Arbeitszeit ohne Ausgleich zu verlängern und damit die durchschnittliche Wochenarbeitszeit auf bis zu 60 Stunden zu erhöhen.
Auch in anderen Tarifverträgen wird die Möglichkeit genutzt, nach den oben genannten Prüfungen und aufgrund einer Betriebs-/Dienstvereinbarung die maximale wöchentliche Arbeitszeit, zum Beispiel auf 54 beziehungsweise 58 Stunden (je nach Auslastungsstufe), zu erhöhen.
Arbeitsschutzmaßnahmen
Ausgleich gewährleisten
Mehrere Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), wie zum Beispiel die tägliche Arbeitszeit, die Ruhezeiten nach Diensten oder die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen, erlauben Abweichungen nach oben oder unten. Voraussetzung dafür ist allerdings ein Ausgleich auf den vorgegebenen durchschnittlichen Wert innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Auch wenn die Abweichungen, wie zum Beispiel verkürzte Ruhezeiten oder Verzicht auf den Ausgleich von werktäglicher Feiertagsarbeit, tariflich festgelegt sind, sollte das vorhandene Gefährdungspotential insbesondere für überlange Arbeitszeiten sowie verkürzte Ruhezeiten nicht gering eingestuft werden [8].
Werden über die "Checkliste Arbeitszeit" Abweichungen festgestellt, die sich im Rahmen des ArbZG bewegen, so ist auf den entsprechenden Ausgleich zu achten. Dazu ist eine Dokumentation der Arbeitszeiten sinnvoll. Für die Erfassung der über 8 Stunden hinaus gehenden täglichen Arbeitszeit eignen sich zunächst die nach § 16 ArbZG vorgegebenen Arbeitszeitnachweise, die jeder Arbeitgeber für diesen Fall führen muss. Für alle weiteren Fälle empfiehlt sich eine ausführliche Dokumentation der Arbeitszeiten, um zum Beispiel die Diskrepanzen zwischen den geplanten und tatsächlichen Dienstzeiten und vor allem auch zwischen den geplanten und tatsächlichen Dienstabfolgeplänen zu erkennen, womit auch die Ruhezeiten zwischen den Diensten erfasst werden.
Dienstplangestaltung
Pläne für Dienstzeiten mit Pausen sowie Dienstabfolgen mit Regel- und Bereitschaftsdiensten, woraus sich auch die Ruhezeiten ergeben, liegen normalerweise vor. Bei Abweichungen schon in den geplanten Dienstplänen ist eine Neugestaltung unabdingbar. Einige Aspekte können sicherlich betriebsintern angepasst und geändert werden, wie zum Beispiel Anteile von Vollarbeit in den Diensten oder die Einrichtung von Pausenfenstern. Bei umfassenden Defiziten in mehreren Bereichen empfiehlt es sich, externe Unterstützung einzuholen. Liegen korrekte Dienstzeiten und Dienstpläne vor und treten in der Praxis trotzdem Abweichungen auf, so müssen andere Maßnahmen ergriffen werden, wie zum Beispiel betriebsinterne Analyse oder Tätigkeitsanalysen, um die Ursachen zu finden und entsprechend Abhilfe schaffen zu können.
Arbeitswissenschaftliche Empfehlungen beachten
Die arbeitswissenschaftlichen Empfehlungen zur Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit (§ 6 Abs. 1 ArbZG) sind im Detail bereits beschrieben (siehe "Bilanzierung Arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse zur Nacht- und Schichtarbeit" [2]).
Nacht- und Schichtarbeit, Bereitschaftsdienste
Es sei an dieser Stelle nochmals erwähnt, dass diese arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse zwar primär für Nacht- und Schichtarbeit gelten; sie sollten jedoch im Sinne des Arbeitsschutzes für jede Beschäftigung in der Nachtzeit beachtet werden, solange noch keine speziellen Erkenntnisse zu Auswirkungen zum Beispiel von Nacht-Bereitschaftsdiensten vorliegen. Für diejenigen im Unternehmen, die für die Dienstplangestaltung zuständig sind, sind vertiefende Informationen empfehlenswert, wie zum Beispiel die Broschüren der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin [10], [11]), [12], [13], [14].
Weitere Unterstützung kann über Schulungen zur Dienstplangestaltung – gegebenenfalls mit Softwareunterstützung [Softwaretool BASS 4] oder durch eine externe Beratung gewährt werden.
Nachtschicht
Wissenschaftlich ist erwiesen, dass sich die physiologischen Funktionen des Menschen nicht vollständig an Nachtarbeit anpassen können, auch wenn viele Nachtarbeiter subjektiv diesen Eindruck haben. Deshalb wird die Einhaltung einer möglichst kurzen Anzahl von aufeinander folgenden Nachtschichten empfohlen, auch um möglichst schnell wieder nach dem üblichen Tagesrhythmus zu leben. Konkret empfohlen werden maximal 3 Nachtschichten in Folge, und das gilt sowohl für die Nachtschichten in klassischen Schichtsystemen als auch für Bereitschaftsdienste, die im Anschluss an Regeldienste die Nachtzeit abdecken.
Ruhezeit nach Nachtschichten
Arbeitsleistung in der Nacht stellt eine besondere Belastung für den Beschäftigten dar. Um eine angemessene Erholung zu ermöglichen, soll nach einer Folge von Nachtschichten eine ausreichende Ruhezeit gewährt werden. Für Schichtarbeiter werden mindestens 24 Stunden besser 48 Stunden nach einem Nachtschichtblock empfohlen.
Arbeitsbeginn bei Frühschichten
Frühschichten sollten nicht zu früh beginnen, um einem Schlafdefizit vorzubeugen. Durch längere Wegezeiten zum Beispiel kann die Nachtschlafzeit erheblich verkürzt werden, zumal es Hinweise darauf gibt, dass Schichtarbeiter vor einer Frühschicht nicht früher einschlafen können (nach Knauth und Hornberger [7] ist ein Frühschichtbeginn um 6:30 Uhr besser als um 6:00 Uhr und einer um 6:00 Uhr besser als um 5:30 Uhr.).
Wochenendarbeit
Da in unserer Gesellschaft das Wochenende einen hohen Stellenwert für Familienleben und Freizeit hat, sollte darauf geachtet werden, dass am Wochenende ein möglichst langer Freizeitblock liegt, der mindestens einen Samstag oder einen Sonntag einschließt.
Schichtfolgen
Ungünstige Schichtfolgen sollten vermieden werden. Das bezieht sich auf die Rotationsgeschwindigkeit, die Rotationsrichtung und das Auftreten von einzeln eingestreuten Arbeitstagen in Schichtsystemen. Kurzrotierte Systeme, in denen die verschiedenen Schichten in einer kürzeren Abfolge aufeinander folgen (zum Beispiel Früh-Früh-Spät-Spät-Nacht-Nacht) sind so genannten langrotierten Systemen (mit zum Beispiel jeweils 7 Früh-, Spät und Nachtschichten in Folge) vorzuziehen.
Durch eine kurze Rotation ergeben sich häufiger längere Ruhezeiten zwischen den Schichten bzw. Schichtfolgen. Außerdem wirkt sich erwiesenermaßen eine Vorwärtsrotation (Früh-Spät-Nacht) positiver auf das Schlafverhalten und das allgemeine Wohlbefinden aus als eine Rückwärtsrotation (zum Beispiel Nacht-Spät-Früh). Hier liegt der Grund ebenfalls in der längeren Ruhezeit zwischen den Schichten und zudem in der dem Menschen eigenen Circadianperiodik, die etwas mehr als 24 Stunden beträgt.
Zum Dritten sind einzeln eingestreute Arbeitstage zu vermeiden, die einen längeren Freizeitblock zerteilen und somit Erholung und vor allem Freizeit behindern.
Massierung von Arbeitszeit
Die Anzahl von Arbeitstagen in Folge sollte begrenzt werden, da eine solche Massierung von Arbeitszeit eine erhöhte Belastung darstellt und sich der Bedarf an reinen Erholzeiten erhöht. Die häufig von Beschäftigten gewünschten langen Freizeitblöcke sind jedoch nur über eine Massierung von Arbeitstagen zu erreichen. Hier gilt es, einen ausgewogenen Kompromiss herzustellen zwischen Arbeitsbelastung und Freizeit.
Ebenso wendet sich diese arbeitswissenschaftliche Empfehlung auch gegen eine Massierung von Arbeitszeiten an einem Tag, wie es zum Beispiel bei 12-Stunden-Schichten oder BD der Fall ist.
Vorhersehbarkeit und Überschaubarkeit
Schichtpläne sollten vorhersehbar und überschaubar sein. Da die Planung des Familienlebens und der Freizeit für Schichtarbeiter ohnehin erschwert ist, sollten einmal aufgestellte Pläne für die Beschäftigten verlässlich und überschaubar sein und möglichst wenig und vor allem nicht kurzfristig von Arbeitgeber-Seite aus geändert werden.
Arbeitsbelastung
Die Schichtlänge ist an die Arbeitsbelastung anzupassen. Um eine solche Kopplung der Schichtlänge an die zu erfüllenden Aufgaben und Arbeitsinhalte vorzunehmen, sind Tätigkeitsanalysen und Belastungsanalysen empfehlenswert.
Arbeitsmedizinische Untersuchungen
Daneben ist geregelt, dass Nachtarbeitnehmer Anspruch auf regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen haben (§ 6 Abs. 3 ArbZG). Außerdem muss Nachtarbeit angemessen honoriert werden entweder durch bezahlte freie Tage (Urlaub) oder einen Zuschlag auf das Entgelt (§ 6 Abs. 5 ArbZG). Ein Ausgleich über Freizeit ist auf jeden Fall einem finanziellen Zuschlag vorzuziehen, um die Arbeitsbelastung zu reduzieren und ein Freizeit- und Familienleben in ausreichendem Maße zu ermöglichen. Tarifverträge regeln diese Vorgabe häufig für Nacht- und Schichtarbeiter über die Gewährung von zusätzlichen Urlaubstagen.
Betriebsinterne Analysen
Kurzpausen
Einige Abweichungen benötigen nicht sofort eine Tätigkeits- oder Belastungsanalyse; sie können auch über betriebsinterne Gespräche oder Beobachtungen analysiert werden. Das gilt zum Beispiel für die Einhaltung von Pausen und dabei im speziellen für die Erholungswirkung von Kurzpausen. Hier muss überprüft werden, ob und in welchem Maße bei Kurzpausen von circa 5 Minuten ein Erholungswert tatsächlich gegeben ist und ob eine entsprechende Nahrungsaufnahme möglich ist. Es ist empfehlenswert, nicht die gesamte Pausenzeit in Kurzpausen aufzuteilen, sondern einen Zeitblock von mindestens 15 Minuten einzuplanen, wobei der Rest dann zum Beispiel 3 x 5 Minuten sein kann.
Vertretungsregelungen
Ist zum Beispiel in Bereitschaftsdiensten ein Arzt allein für eine Abteilung zuständig, so sollte für eine Vertretungsregelung durch Ärzte aus anderen Abteilungen oder einen entsprechenden Hintergrunddienst gesorgt werden. Während abteilungsübergreifende Bereitschaftsdienste auf der einen Seite dazu führen, dass weniger Ärzte Bereitschaftsdienste leisten müssen, so kann dies auf der anderen Seite dazu führen, dass eine erhöhte Belastung durch einen Einsatz in einem fachfremden Gebiet entsteht. Das bedingt erhöhte Anforderungen an die Organisation des Hintergrunddienstes durch die entsprechenden Fachärzte.
Mehrarbeit kontrollieren
Es obliegt dem Arbeitgeber, Kenndaten zu Mehrarbeit oder die Ausmaße von Plusstunden bei Arbeitszeitkonten zu kontrollieren, um das Gefährdungspotential gering zu halten. Kommt es häufig und in erheblichem Maße zu Abweichungen (sowohl Über- als auch Unterschreitungen der Vorgaben), so müssen die Rahmenbedingungen nachgeprüft und eventuell angepasst werden (siehe auch "Betriebs- und Dienstvereinbarung anpassen"). Es müssen Möglichkeiten für einen Abbau von Mehrarbeitsstunden vorhanden sein sowie personelle (zum Beispiel Mehrpersonal oder Personal mit einer höheren Qualifikation) und organisatorische Maßnahmen (zum Beispiel eine Neuorganisation von Visitenzeiten oder eine Verbesserung der OP-Planung) in Betracht gezogen werden. Es ist abzuklären, inwieweit eine mangelhafte Planung und Struktur oder bestimmte Einstellungen oder Verhaltensmuster auf Seiten der Beschäftigten verantwortlich sind (siehe "Verhaltensorientierte Maßnahmen").
Tätigkeitsanalyse
Belastungen ergeben sich häufig durch einen erhöhten Anteil an "Notfällen". Das betrifft sowohl Dienstleistungsbereiche als auch die Produktion. Um zu erfassen, ob diese „Notfälle“ vermeidbar sind und in welchem Zusammenhang sie stehen sollte eine Tätigkeitsanalyse durchgeführt werden, um entsprechende Maßnahmen herleiten und umsetzen zu können. Das können je nach Ergebnis Änderungen der Arbeitszeiten, der Dienstpläne, organisatorische Anpassungen, Personalveränderungen oder verhaltensoriertierte Maßnahmen sein.
Personalbedarfsanalyse
Zeitliche und personelle Engpässe im Verlauf der Arbeitsschichten (gegebenenfalls dokumentiert über eine Tätigkeitsanalyse) können häufig auf eine mangelhafte Personalplanung zurückgeführt werden. Hier ist zunächst abzuklären, ob der erforderliche Personalbedarf tatsächlich abgedeckt ist, ob Stellen vakant sind oder ob der Ausfall durch Krankheit zu hoch ist.
Dokumentation des Personalbedarfs
Eine Personalbedarfsanalyse dokumentiert im Detail, zu welchen Zeiten eines jeden Wochentages wie viele Beschäftigte mit welcher Qualifikation anwesend sein müssen. Dabei ist es wichtig, sich vom Ist-Zustand zu lösen und den tatsächlichen Bedarf zu erfassen. Zusammen mit weiteren Analysen kann geklärt werden, ob tatsächlich ein Personalmangel vorherrscht, der nur über eine Aufstockung des Personals behoben werden kann, oder ob organisatorische Fehlplanungen vorliegen, die zum Beispiel durch Veränderungen in den Arbeitsabläufen oder Aufgabenneuverteilungen bewältigt werden können.
Tätigkeitsanalyse
Über eine Tätigkeitsanalyse können prozentuale Anteile und zeitliche Verteilung unterschiedlicher Tätigkeiten dokumentiert werden. Vor allem über die Analyse von Lage und Dauer der Tätigkeiten können detaillierte Maßnahmen im organisatorischen, personellen und arbeitszeitlichen Bereich abgeleitet werden. Das Verfahren ist ausführlich in der BAuA-Broschüre "Entwicklung einer Gefährdungsbeurteilung im Hinblick auf die Arbeitszeit [5]", beispielhaft für Krankenhausärzte, beschrieben.
Belastungsanalyse
Auf der Internet-Seite der BAuA findet man eine Toolbox [16] mit verschiedenen Instrumenten zur Erfassung psychischer Belastung. Die Aufstellung ist unterteilt in orientierende Screening- und Expertenverfahren für verschiedene Einsatzbereiche. Diese Verfahren sind je nach spezifischer Ausrichtung für die Erfassung psychischer Belastungen einsetzbar. Ein Verfahren, dass aufgrund seiner relativ weiten Verbreitung für viele Tätigkeitsbereiche auch Referenzdaten bietet, ist der Copenhagen Psychosocial Questionnaire (COPSOQ) in seiner verkürzten deutschen Version [9]. Das Verfahren erfasst über eine schriftliche Befragung Belastungen (unter anderem Anforderungen, Einflüsse, Führung) und Beanspruchungen (unter anderem Arbeitszufriedenheit, Gesundheit, Stress, Burnout) und bietet gleichzeitig ein Screening zur Ableitung von Maßnahmen.
Betriebs-/ Dienstvereinbarung anpassen
Bei der Einführung zum Beispiel von Arbeitszeitkonten, die zur Ausweitung der Flexibilität für Betriebe und Beschäftigte beitragen soll, werden die Rahmenbedingungen in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung festgelegt. Gefährdungspotential besteht hier vor allem in einem unzureichenden Zugriff auf die Möglichkeiten flexibler Arbeitszeitgestaltung durch die Beschäftigten selbst. Hier ist eine entsprechende Gestaltung beziehungsweise Anpassung der Vereinbarung zu empfehlen, um zu vermeiden, dass die Möglichkeiten flexibler Arbeitszeiten nur einseitig genutzt werden können.
Verhaltensorientierte Maßnahmen
Bei personellen oder organisatorischen Engpässen kann eine im Prinzip wünschenswerte Verantwortlichkeit für die eigenen Dienstzeiten dazu führen, dass zum Beispiel die Länge der täglichen Dienstzeiten überschritten und die Dauer von Pausen und Ruhezeiten unterschritten werden.
Gesundheitsbewusstsein stärken
Wenn Beschäftigte einen – erwünschten – Einfluss auf ihre Arbeits- beziehungsweise Dienstzeiten haben, zum Beispiel Schichten oder Dienste tauschen können, Anfangs- oder Endzeiten von Schichten oder Diensten "schieben" können, so sollten sie Kenntnis darüber haben, welche negativen Folgen (im Sinne eines Gefährdungspotentials) daraus resultieren können. Nicht auszuschließen ist auch, dass sich bei den Beschäftigten bestimmte Verhaltensmuster entwickeln, die Abweichungen mit verursachen.
Negative Verhaltensmuster vermeiden
Es ist darauf zu achten, dass sich keine negativen Verhaltensmuster oder ein Gruppendruck aufbauen, die dazu führen, dass zum Beispiel Pausenzeiten verringert oder gar nicht mehr in Anspruch genommen werden.
Die Beschäftigten sollten über die Hintergründe der Vorgaben und Empfehlungen informiert und für deren Umsetzung sensibilisiert werden. Das gilt ebenso für die Vorgaben des ArbZG wie die betreffenden tarifvertraglichen Regelungen. Verhaltensorientierte Maßnahmen können eine entsprechende Information der Beschäftigten als auch Gespräche mit ihnen beinhalten und sollten möglicherweise auch ergänzend zu Dienstzeiten- und Dienstplanänderungen erfolgen.
Vorschriften, Regelwerk, Literatur
Gesetze, Verordnungen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)
- Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV)
- Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen (Mutterschutzverordnung, MuSchV)
- Landesbeamtengesetz (LBG)
Beispiel: Mecklenburg Vorpommern
Geltendes EU-Recht
- 1. Richtlinie 2003/88/EG
Europäische Arbeitszeitregelung vom 4. November 2003
Literatur
- [1] Anzinger, R.; Koberski, W.:
Kommentar zum Arbeitszeitgesetz.
Verlag Recht und Wirtschaft GmbH (3. überarbeitete Auflage)
Frankfurt/Main, 2009
ISBN: 3-80053-262-9 - [2] Beermann, B.:
Bilanzierung Arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse zur Nacht- und Schichtarbeit.
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (8. überarbeitete Auflage)
Dortmund, 2005 - [3] Büssing, A.; Glaser, J.; Höge, Th.:
Screening psychischer Belastungen in der stationären Krankenpflege (Belastungsscreening TAA-KH-S)
Wirtschaftsverlag NW Verlag für neue Wissenschaft GmbH
(Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)
Bremerhaven, 2002
ISBN: 3-89701-774-1 - [4] Grzech-Sukalo, H.; Hänecke, K.; Jaeger, C.; Nachreiner, F.:
Software-gestützte Arbeitszeitgestaltung in der Praxis.
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (2. unveränderte Auflage)
Dortmund, 2004
ISBN: 3-88261-458-4 - [5] Grzech-Sukalo, H.; Hänecke K.:
Entwicklung einer Gefährdungsbeurteilung im Hinblick auf die Arbeitszeit.
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Projektnummer F 2236)
Dortmund, 2008 - [6] Grzech-Sukalo, H.; Hänecke, K.:
Arbeitszeitgestaltung und Organisationsentwicklung im Krankenhaus - Prozess, Möglichkeiten und Grenzen
In: Gesellschaft für Arbeitswissenschaft e. V. (GfA); Jahresdokumentation 2004 der Gesellschaft für Arbeitswissenschaft: Bericht zum 50. Kongress der Gesellschaft für Arbeitswissenschaft an der ETHZ – Eidgenössische Technische Hochschule Zürich, 24.- 26. März 2004, Seiten 565-568. Dortmund: GfA-Press. - [7] Knauth, P.; Hornberger, S.:
Schichtarbeit und Nachtarbeit. Probleme – Formen – Empfehlungen.
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit (4. Auflage)
München, 1997 - [8] Nachreiner, F.; Schomann, C.; Stapel, W.:
Softwaregestützte Arbeitszeitgestaltung und –bewertung mit BASS 4.
Wirtschaftsverlag NW Verlag für neue Wissenschaft GmbH
Bremerhaven, 2005
ISBN: 3-86509-426-1 - [9] Nübling, M.; Stößel, U.; Hasselhorn, H.; Michaelis, M.; Hofmann, F.:
Methoden zur Erfassung psychischer Belastung – Erprobung eines Messinstrumentes (COPSOQ)
Wirtschaftsverlag NW Verlag für neue Wissenschaft GmbH
(Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)
Bremerhaven, 2005
ISBN: 3-86509-394-9 - [10] Beermann, B.:
Leitfaden zur Einführung und Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit.
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (9. Auflage)
Dortmund, 2005
ISBN: 3-88261-440-4 - [11] Sczesny, C.:
Gestaltung der Arbeitszeit im Krankenhaus.
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (5. Auflage - BAuA-Quartbroschüre)
Dortmund, 2007
ISBN: 3-88261-564-7 - [12] Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin:
Flexible Arbeitszeiten für den ärztlichen Dienst.
Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA-Quartbroschüre)
Dortmund, 2006
ISBN: 3-88261-527-3 - [13] Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin:
Rufdienste - Eine Handlungshilfe zur positiven Gestaltung
BAuA-Quartbroschüre)
Dortmund, 2006
ISBN: 3-88261-497-8 - [14] Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin:
Im Takt? - Gestaltung von flexiblen Arbeitszeitmodellen.
(3. Auflage - BAuA-Quartbroschüre)
Dortmund, 2008
ISBN: 3-88261-597-5 - [15] Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin:
Positive Gestaltungsbeispiele der softwaregestützten Arbeitszeitgestaltung.
BAuA-Quartbroschüre)
Dortmund, 2008
ISBN: 3-88261-604-0
Internetangebote/Links
- [16] Toolbox: Instrumente zur Erfassung psychischer Belastungen
- [17] Softwaregestützte Arbeitszeitgestaltung mit BASS 4
Gesellschaft für Arbeits-, Wirtschafts-, und Organisationspsychologische Forschung e. V. - [18] Messung psychischer Faktoren bei der Arbeit: COPSOQ deutsche Standard Version
Freiburger Forschungsstelle Arbeits- und Sozialmedizin GbR
Textbausteine für Prüflisten und Formblätter
Die Arbeitszeit ist ein Gestaltungskriterium, das an allen Arbeitsplätzen vorkommt. Arbeit findet immer in der Zeit statt. Dementsprechend wurde dieses Kriterium im Arbeitsschutzgesetz genannt und demzufolge ist für alle Tätigkeitsbereiche unabhängig von spezifischen Belastungen die Arbeitszeit in der Gefährdungsbeurteilung und wenn erforderlich, bei der Maßnahmenfestlegung verpflichtend zu berücksichtigen.
Prüffragen
Wesentlich bei der Betrachtung der Arbeitszeit sind Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit. Daran bekoppelt sind die Ruhezeiten und die Pausenzeiten. Dementsprechend sind diese Parameter bestimmend.
- Wie lang ist die durchschnittliche täglich/wöchentlich/monatlich Arbeitszeit?
- Liegen die Arbeitszeiten in eher ungünstigen Tageszeiten/Wochenzeiten (Nachts oder am Wochenende)?
- Wie flexibel wird die Arbeitszeit gehandhabt?
- Werden Pausen/Ruhezeiten eingehalten?
- Wie häufig und in welchem Ausmaß kommen Abweichungen von der vereinbarten Arbeitszeit vor?
Gefährdungen/Mängel
Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen einen deutlichen Zusammenhang, zum Beispiel zwischen gesundheitlichem Befinden, Leistungsverhalten, Unfallgefährdung und sozialer Desintegration von Beschäftigten in Abhängigkeit von der Dauer der Arbeitszeit, der Lage der Arbeitszeit (Schicht- und Nachtarbeit) und flexiblen Arbeitszeitsystemen.
Zur Erfassung der Gefährdung durch arbeitszeitspezifische Kriterien, wie überlange Arbeitszeiten, Schicht- und Nachtarbeit, flexible Arbeitszeit kann das im Ergebnisse des Forschungsberichtes "Entwicklung einer Gefährdungsbeurteilung im Hinblick auf die Arbeitszeit" der BAuA entwickelte Excel-Tool "Checkliste Arbeitszeit" (siehe Anlage "Checkliste Arbeitszeit") für den betrieblichen Einsatz verwendet werden. Der Schwerpunkt liegt zwar auf der Arbeitszeit im Krankenhaus, das Instrument ist aber auch für andere Branchen anwendbar. Hierzu können die spezifischen Arbeitszeitaspekte, die sich aus dem Setting "Krankenhaus" ergeben, ausgelassen werden.
Im Folgenden finden Sie mehrere Dateien zu den Themen "Gefährdungsbeurteilung" und "Tätigkeitsanalyse", die ihnen die Arbeit im Betrieb oder bei der Überprüfung der eigenen Situation erleichtern:
- Gefährdungsbeurteilung
- Tätigkeitsanalyse
Maßnahmen
Empfohlene Maßnahmen in der Checkliste "Arbeitszeit" beziehen sich auf strukturelle Aspekte und können dementsprechend in der Regel übernommen werden.




