Grenzwerte, Beurteilungskriterien
Bei der Beurteilung der Umgebungsbedingungen gelten die Grenzwerte wie sie für die Gefährdungsfaktoren Lärm, Beleuchtung, Klima, Physische Belastungen und so weiter angeben werden. Darüber hinaus sollten die folgenden Beurteilungskriterien herangezogen werden:
- Die Arbeitsausführung wird erschwert zum Beispiel durch schweres Heben und Tragen.
- Die Informationsaufnahme wird infolge von Lärm oder schlechter Beleuchtung beim Ablesen von Anzeigen beeinträchtigt.
- Beim Tragen von persönlichen Schutzausrüstungen kann es zu Leistungseinschränkungen kommen.
- Geruchsbelästigende Arbeitsstoffe, unzureichende Beleuchtung, ungünstige klimatische Bedingungen können persönlichen Behaglichkeitsempfindungen widersprechen oder Unwohlsein, Ekel hervorrufen.
- Unsicherheit oder Angst erzeugen, insbesondere aufgrund unzureichender Schutzmaßnahmen oder unzureichender Kenntnisse und Unterweisungen über die Wirkungen bestimmter Gefährdungsfaktoren sowie über den Produktions-/ Arbeitsprozess, zum Beispiel beim Auftreten von Gefahrstoffen oder von Strahlung, Arbeiten in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen, Arbeiten unter Spannung, bei Infektionsgefährdungen.




