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GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
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Sie befinden sich hier ... Startseite Expertenwissen Physische Belastung / Arbeitsschwere Zwangshaltung (erzwungene Körperhaltung) Grenzwerte, Beurteilungskriterien

Grenzwerte, Beurteilungskriterien

Ungünstige Arbeitsgestaltung und -organisation

Müssen über längere Zeit erzwungene beziehungsweise unveränderte Körperhaltungen eingenommen werden, besonders bei

  • ausschließlichem Sitzarbeitsplatz ohne Wechsel der Körperhaltung,
  • fehlendem Bein-/Fußraum, 
  • körperferner Anordnung der Arbeitsmittel und Stellteile, 
  • zu geringer oder zu großer Arbeitshöhe,
  • eingeschränkter Bewegungsfreiheit,
  • ungünstiger Kombination der Arbeitsmittel und –möbel,

so sollte

  • der Arbeitsplatz nach den unter Abschnitt "Arbeitschutzmaßnahmen" gegebenen Empfehlungen umgestaltet werden und
  • die Aufgabengestaltung so verändert werden, dass ein Wechsel der Körperhaltung möglich ist. Eine Bewertung der Körperhaltung erfolgt zusammen mit der jeweiligen Aufgabe beispielsweise im Rahmen der Leitmerkmalmethoden (vergleiche die Abschnitte Heben-Halten-Tragen, Ziehen-Schieben, Manuelle Arbeit)
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Weitere Informationen

Quelle

"Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung"
Broschüre der BAuA

Autoren

  • Dr. phil. H.-J. Windberg
  • Dr. A. Windel
  • Dipl.-Ing. E. Tschöcke
  • Dr. S. Wischniewski

Ansprechpartner