Grenzwerte, Beurteilungskriterien
Ungünstige Arbeitsgestaltung und -organisation
Müssen über längere Zeit erzwungene beziehungsweise unveränderte Körperhaltungen eingenommen werden, besonders bei
- ausschließlichem Sitzarbeitsplatz ohne Wechsel der Körperhaltung,
- fehlendem Bein-/Fußraum,
- körperferner Anordnung der Arbeitsmittel und Stellteile,
- zu geringer oder zu großer Arbeitshöhe,
- eingeschränkter Bewegungsfreiheit,
- ungünstiger Kombination der Arbeitsmittel und –möbel,
so sollte
- der Arbeitsplatz nach den unter Abschnitt "Arbeitschutzmaßnahmen" gegebenen Empfehlungen umgestaltet werden und
- die Aufgabengestaltung so verändert werden, dass ein Wechsel der Körperhaltung möglich ist. Eine Bewertung der Körperhaltung erfolgt zusammen mit der jeweiligen Aufgabe beispielsweise im Rahmen der Leitmerkmalmethoden (vergleiche die Abschnitte Heben-Halten-Tragen, Ziehen-Schieben, Manuelle Arbeit)




