Zwangshaltung (erzwungene Körperhaltung)
Einführung
Arbeiten in ungünstigen Körperhaltungen und einseitige Belastungen bestimmter Muskelgruppen kommen in verschiedenen Berufen vor. Beispiele sind das Knien beim Fliesenlegen, das Hocken beim Schweißen, die Überkopfarbeit beim Deckentapezieren, das Arbeiten im Inneren von Kesseln oder Behältern, aber auch die Dateneingabe am Computer oder die manuelle Leiterplattenbestückung.
Art der Gefährdung und deren Wirkungen
Gefährdungsart
Langandauernde und/oder häufige erzwungene Körperhaltung und/oder häufig wiederkehrender Einsatz kleiner Muskelgruppen können Gesundheitsschäden verursachen.
Wirkungen auf die Gesundheit
Mögliche Wirkungen sind:
- Überbelastung einzelner Muskelgruppen und Gelenke mit den Folgen rascher Ermüdung, Schmerzen und frühzeitigem Verschleiß, Entzündung von Sehnen, Muskeln, „Repetitive Strain Injury“ (RSI; Schädigung durch wiederholte, schnelle, kraftlose Bewegungen)
- Überbelastung des Herz-Kreislauf-Systems; Behinderung der Durchblutung der Arme oder Beine durch abgedrückte Blutgefäße mit der Folge der Blutdruckerhöhung
Grenzwerte, Beurteilungskriterien
Ungünstige Arbeitsgestaltung und -organisation
Müssen über längere Zeit erzwungene beziehungsweise unveränderte Körperhaltungen eingenommen werden, besonders bei
- ausschließlichem Sitzarbeitsplatz ohne Wechsel der Körperhaltung,
- fehlendem Bein-/Fußraum,
- körperferner Anordnung der Arbeitsmittel und Stellteile,
- zu geringer oder zu großer Arbeitshöhe,
- eingeschränkter Bewegungsfreiheit,
- ungünstiger Kombination der Arbeitsmittel und –möbel,
so sollte
- der Arbeitsplatz nach den unter Abschnitt "Arbeitschutzmaßnahmen" gegebenen Empfehlungen umgestaltet werden und
- die Arbeitsorganisation so verändert werden, dass ein Wechsel der Körperhaltung möglich ist.
Arbeitsschutzmaßnahmen
Arbeitsplatzgestaltung
Um während der Arbeitstätigkeit natürliche Körperhaltungen und natürliche Bewegungsabläufe zu ermöglichen, ist eine Anpassung der Arbeitsplätze an die Körpermaße des Menschen und an die erforderlichen Arbeitsabläufe nötig. Kann die Arbeitstätigkeit sowohl im Sitzen als auch im Stehen ausgeübt werden, ist wechselnde (alternierende) Steh-Sitzarbeit ein sinnvoller Beitrag zur Prävention von Muskel- und Skeletterkrankungen: Im Stehen und im Sitzen werden dieselben Muskeln unterschiedlich stark beansprucht, so dass jeder Haltungswechsel zu einer dynamischen Beanspruchung der Muskulatur beiträgt.
Bei Steharbeit sollte vor allem auf eine angemessene Arbeitsplattenhöhe sowie die Bereitstellung einer Stehhilfe (siehe unten) geachtet werden. Bei Sitzarbeitsplätzen ist auch auf die Höhe, Breite und Tiefe des Beinfreiraumes sowie geeignet gestaltete Sitzgelegenheiten zusammen mit eventuell erforderlichen Fußstützen zu achten.
Körpermaße
Mit der Anpassung der Arbeitsplätze an die Körpermaße des Menschen werden natürliche Körperhaltungen und damit natürliche Bewegungsabläufe gewährleistet.
- In DIN 33402-2 sind die Maße für Personen aus der Bundesrepublik Deutschland zusammengestellt. Diese Maße gelten aber für den unbekleideten Menschen, so dass für Arbeits- und Schutzkleidung Bekleidungszuschläge erforderlich sind.
- DIN 33419 enthält wichtige Körpermaße der Weltbevölkerung.
- Als allgemeine Gestaltungsregel gilt: Innenmaße müssen sich an der größten, Außenmaße an der kleinsten Gestalt orientieren.
- Bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Maschinen und Werkzeugen nach ergonomischen Gesichtspunkten sollten Körpergrößenbereiche und nicht konkrete Körpermaße einer einzelnen Person verwendet werden.
Bewegungsraum
Der Bewegungsraum ist abhängig von der auszuführenden Tätigkeit und den Körpermaßen und muss dem Menschen angepasst sein. Dadurch können gesundheitsgefährdende oder ermüdende Körperhaltungen vermieden werden.
Richtmaße finden sich in finden sich in Abbildung 9.4-1, DIN 33402-2 und -3, DIN 33406, Entwurf DIN EN 1005-4 und Entwurf DIN EN ISO 14738.

Abbildung 9.4-1. Richtwerte für den Raumbedarf [BGI 523].
Für die Festlegung des funktionellen Bewegungsraumes am Arbeitsplatz sollten zwei Aspekte berücksichtigt werden:
- Sind am Arbeitsplatz größere Kräfte zu übertragen, so muss der verfügbare Raum so bemessen sein, dass der ganze Körper ungehindert bewegt werden kann.
- Sind am Arbeitsplatz Betriebsmittel zu benutzen, zu bedienen oder zu warten, so bestimmt sich der notwendige Bewegungsraum sowohl nach der Nutzerpopulation (Männer und/oder Frauen) als auch nach der Körperhaltung bei der Arbeit.
Mindestfreiräume
Die folgenden Mindestfreiräume (nach [1]) sollten berücksichtigt werden:
| Körperhaltung | Höhe (mm) | Breite (mm) | Tiefe (mm) |
|---|---|---|---|
| stehen | 1950 | 600 | 800 |
| sitzen1 | 1950 | 800 | |
| gebückt stehen2 | 1250 | 800 | 1000 |
| hocken | 1250 | 700 | 900 |
| knien | 1500 | 700 | 1100 |
1 Werden am Arbeitsplatz Hochstühle verwendet, so bemisst sich der minimale Freiraum in der Höhe von der Fußstütze des Stuhles bis zur Decke bzw. Unterkante von Überkopfeinbauten. | |||
Greifräume
Es werden verschiedene, an physiologischen Kriterien orientierte Greifräume unterschieden (Abbildung 9.4-2):
- physiologisch maximaler Greifraum (großer Greifraum):
- Raum, der ohne Mitbewegen der Schulter und bei nicht völlig gestrecktem Arm erreichbar ist
- vor allem für Arbeiten im Stehen (für Entfaltung großer Körperkräfte in weitem Arbeitsfeld) geeignet
- hohe Beweglichkeit und Flexibilität der Hand (als Greiforgan) erreicht
- kleiner (optimaler) Greifraum:
- bei angewinkelten Oberarmen durch Länge der Unterarme bestimmt
- besonders geeignet für zielgerichtete, feinmotorische Tätigkeiten, für geschicklichkeitsbetonte Arbeiten mit schnellen und genauen Bewegungen, für häufige Bewegungen
Stellteile, Werkzeuge und Werkstücke, Hilfsmittel unter anderem Arbeitsmaterial sollten im physiologischen Greifraum, häufig und bewegungsintensiv genutzte Arbeitsmittel und Arbeitsgegenstände im kleinen Greifraum angeordnet sein.
Übermäßige (das heißt über den maximalen hinaus gehende) Greifräume erhöhen das Risiko von Beschwerden im Rücken und in den Schultern.
![abbildung 9.4-2. greifraum [bgi 650].](http://www.gefaehrdungsbeurteilung.de/de/gefaehrdungsfaktoren/physische_belastung/zwangshaltung/Bilder/zwangshaltung2.png/image)
Abbildung 9.4-2. Greifraum [BGI 650].
Beinfreiraum
Maße für den Beinfreiraum lassen sich nach Abbildung 9.4-3 ableiten. Hierbei gelten die folgenden Grundsätze:
- Orientierung an der größten Person (meist ein Mann), deshalb höhenverstellbarer Tisch empfehlenswert
- Beinraumtiefe auch zum Beispiel an Konsolen und Steuerpulten beachten
- Beinraumbreite richtet sich nach der für die Tätigkeit erforderlichen seitlichen Beweglichkeit (mindestens 70 cm)

Abbildung 9.4-3. Beinfreiraum [14].
Sehraum
Hinsichtlich der Gestaltung des Sehraumes ist die Bemaßung des Blickfeldes von vorrangiger Bedeutung. Das Blickfeld umfasst den Bereich, in dem bei fester Kopfhaltung und bewegten Augen Gegenstände fixiert werden können.
- Kopf und Nacken sollten bei Arbeit im Stehen auf die Dauer nicht mehr als um 15° nach vorn geneigt sein; andernfalls ist mit Ermüdungserscheinungen zu rechnen (Abbildung 9.4-4 und 9.4-5).
- Die bevorzugte Seh-Linie liegt im Mittel zwischen 20° und 30° unter der Horizontalebene (0°).
- Um ungünstige Blickwinkel zu vermeiden, sollte der Hauptarbeitsbereich (zum Beispiel Anzeigen, Instrumente) je nach Wichtigkeit und Häufigkeit des Ablesens nahe der Seh-Linie im optimalen oder maximalen Blickfeld angeordnet werden.
Abbildung 9.4-4. Referenzsitzmaße [BGI 650].
Abbildung 9.4-5. Referenzstehmaße [BGI 650].
Arbeitshöhe
Als Arbeitshöhe wird die Höhe der Wirkstelle an zu bearbeitenden Teilen bezeichnet. Sie sollte auch unter Berücksichtigung der aufzuwendenden Körperkraft und der Sehaufgabe ermittelt werden.
- detaillierte Empfehlungen zur systematischen Vorgehensweise bei der Ermittlung aufgabenabhängiger Arbeitsplatzmaße im Produktionsbereich siehe DIN 33406 und Entwurf DIN EN ISO 14738
Bei stehender Arbeit sind Arbeitshöhen, die 5 bis 10 cm unter der Ellenbogenhöhe liegen, am günstigsten. Zusätzlich sollte die Art der Arbeit berücksichtigt werden [3]:
- für feine Arbeiten (zum Beispiel Zeichnen) Abstützung der Ellenbogen erwünscht, da dadurch Rumpfmuskulatur entlastet wird
- Arbeitshöhe circa 5 cm - 10 cm über Ellenbogenhöhe
- bei manuellen Tätigkeiten Raum für Behälter, Werkzeuge, Arbeitsgut berücksichtigen
- Arbeitshöhe circa 10 cm - 15 cm unter Ellenbogenhöhe
- bei kraftaufwendigen Arbeiten (zum Beispiel schwere Montagearbeiten) niedrige Arbeitshöhen günstig
- Arbeitshöhe circa 15 cm - 40 cm unter Ellenbogenhöhe
Arbeitstische
Für Arbeitstische gelten die folgenden ergonomischen Empfehlungen [1]:
- Arbeitstisch muss stand- und kippsicher sein
- Arbeitstisch darf keine scharfen Ecken und Kanten aufweisen
- Tischoberfläche darf nicht spiegeln oder blenden (Reflexionsgrad zwischen 20 und 50 %)
- feste Arbeitsflächenhöhen (Tischhöhen) für stehende Arbeit siehe Abbildung 9.4-6 (allgemeine Richtwerte ohne Berücksichtigung individueller Körpermaße)
- aus ergonomischer Sicht ist eine individuelle Anpassung der Arbeitshöhe wünschenswert (siehe auch Abbildung 9.4-6)
- exakte Anpassung der Höhen an verschiedene Körpergrößen bedingt Höhenverstellbarkeit der Arbeitsflächen
- Maßnahme: leicht höhenverstellbare Tische (mindestens im Bereich zwischen 68 und 115 cm), Erhöhung der Tischbeine
- wenn Verstellbarkeit nicht möglich:
- grundsätzlich Berücksichtigung eher der großen als der kleinen Personen, da durch Roste, Holzunterlagen und so weiter, Anpassung für kleine Personen leichter zu erreichen ist.

Abbildung 9.4-6. Empfohlene feste Arbeitsflächenhöhen bei stehender Arbeit für beide Geschlechter (nach [3]).

Abbildung 9.4-7. Empfohlene Arbeitshöhen für stehende leichte Handarbeit in Abhängigkeit der Körpergrößen [3].
Bei sitzender Arbeit gelten (zum Teil zusätzlich; siehe oben) die folgenden ergonomischen Empfehlungen:
- Ermittlung der Maße von Arbeitstischen für sitzende Tätigkeit im Produktionsbereich siehe DIN 33406 und Entwurf DIN EN ISO 14738
- Maße von Arbeitstischen für vorwiegend sitzende Tätigkeit im Bürobereich (Schreibtische, Bildschirmarbeitstische) siehe Abbildung 13-2 (DIN EN 527-1)
- Maße von Arbeitstischen für alternierende Steh-Sitzarbeit siehe BGI 650 sowie [14]
Armauflagen
Armauflagen sind notwendig, wenn bei feinmotorischen Präzisionsarbeiten der Ellenbogen oder der Unterarm eine von der Arbeitsplatte unabhängige Unterstützung benötigt.
Sollte keine Notwendigkeit bestehen, können Armauflagen zur Entlastung der Schulter-Nacken- und Rückenmuskulatur, insbesondere in der hinteren Sitzhaltung, dennoch sinnvoll sein.
Für Armauflagen gelten die folgenden ergonomischen Empfehlungen: [1]
- Die lichte Distanz d zwischen den Armauflagen sollte 400 mm < d < 500 mm sein.
- Sofern keine variable Höhenverstellung vorhanden ist, sollte die Höhe h der Auflagefläche der Armauflagen zwischen dem Sitzreferenzpunkt 180 mm < h <= 230 mm betragen.
- Die Breite der Auflagefläche darf 50 mm nicht unterschreiten.
- Armauflagen, die an neigungsverstellbare Rückenlehnen angelenkt sind, sollten in ihrer Neigung so verstellbar sein, dass sie unabhängig vom Lehnenanstellwinkel in eine horizontale Position gebracht werden können.
- Armauflagen an bodenfesten Sitzen und an drehbaren Hochstühlen sollten dann hochklappbar sein, wenn andernfalls der Zugang zum und der Abgang vom Arbeitsplatz unzumutbar behindert oder die Sitzdrehung eingeschränkt wird.
- Armauflagen sollten gepolstert sein, um die Flächenpressung besonders im Ellenbogenbereich zu senken.
Fußstützen
Fußstützen können bei Einsatz fester Arbeitsflächenhöhen ein Hilfsmittel für eine physiologische Körperhaltung und zur Vermeidung hoher Flächenpressung an den Oberschenkeln im Bereich der Sitzvorderkante sein. Dies gilt besonders bei der geringen Oberschenkellänge kleiner Personen und bei hochgestelltem Sitz (Fußstützen werden selbst bei höhenverstellbaren Arbeitsflächen aus psychologischen Gründen oft bevorzugt).
Sie können aufgrund der geringen Aufstellfläche aber zu Zwangshaltungen führen. Besser als Fußstützen ist daher die Verwendung von höhenverstellbaren Arbeitstischen (optimal: leicht elektromotorisch höhenverstellbare Arbeitstische zur alternierenden Steh-Sitzarbeit).
Für Fußstützen gelten die folgenden ergonomischen Empfehlungen: [1]
- DIN 4556 gibt die Auftrittsfläche mit einer Breite von mindestens 500 mm und einer Tiefe >= 330 mm an. Da sich jedoch diese Auftrittsfläche als viel zu klein erwiesen hat, sollten größere Fußstützen gewählt werden.
- Der Höhenverstellbereich sollte zwischen 30 mm und mindestens 125 mm liegen.
- Unabhängig von der Höhenverstellung sollte eine Veränderung des Anstellwinkels zwischen 0° und - je nach Ausführung - circa 10° bis 40° vorgesehen werden.
- Fußstützen sollten aus Werkstoffen geringer Wärmeleitfähigkeit gefertigt werden, um den Wärmeentzug der Füße klein zu halten.
- Fußstützen sollten rutschfest auf dem Boden aufliegen oder an dem Arbeits- beziehungsweise Betriebsmittel befestigt sein.
- Höhen- und Neigungsverstellungen sollten in sitzender Haltung mit den Füßen vorgenommen werden können (Arbeitsplatz mit wechselnder Personalbesetzung).
Arbeitssitze
Die Art der gewählten Körperhaltung bestimmt entscheidend die Beanspruchung der arbeitstätigen Person. Die folgenden Vor- und Nachteile stehender und sitzender Tätigkeit sollten bei der Planung von Arbeitssystemen berücksichtigt werden.
Arbeit im Stehen
- Vorteile:
- Gute Ausnutzung der Bewegungsmöglichkeiten von Armen und Beinen; Ortswechsel leicht möglich
- Gut geeignet für kraftbetontes Arbeiten
- Sehr großes Blickfeld
- Nachteile:
- Hoher Energieaufwand – schnelle Ermüdung
- Geringe Oberkörperstabilität, daher für Präzisionsarbeiten wenig geeignet
- Beinbeschwerden/Gefäßerkrankungen der unteren Extremitäten können begünstigt werden
Arbeit im Sitzen
- Vorteile:
- Entlastung der Beine, zum Teil auch der Arme (Armauflagen)
- Möglichkeit, unnatürliche Körperstellungen zu vermeiden
- reduzierter Energieverbrauch
- Entlastung des Kreislaufs
- Hohes Komfortempfinden
- Nachteile:
- Belastung der Wirbelsäule und der Rückenmuskulatur bei statischem Sitzverhalten
- Erschlaffung der Bauchmuskulatur
- Entwicklung des Rundrückens
- ungünstig für Verdauungs- und Atmungsorgane
Dynamisches Sitzen
Da statisches Sitzen zu einer Dauerbelastung der Wirbelsäule führen kann, wird dynamisches Sitzen, das heißt wechselnde Sitzhaltung (siehe Abbildung 9.4-8), empfohlen. Geeignete Sitzmöbel sind hierfür erforderlich.
- Der häufige Wechsel der Sitzhaltung reduziert die Ermüdung der am Sitzen beteiligten Muskelgruppen (Gesäß-, Bauch-, Rücken- und Halsmuskeln).
- Als generelle Empfehlung für dynamisches Sitzen gilt: Die beste Körperhaltung ist immer die nächste.

Abbildung 9.4-8. Dynamisches Sitzen.
Für Arbeitssitze gelten die folgenden ergonomischen Empfehlungen:
- Sitz muss stand- und kippsicher sein
- Sitz soll höhenverstellbar (mindestens im Bereich von 42 bis 50 cm) sein
- Sitz soll den Nutzer beim Hinsetzen leicht abfedern, um die Stoßbelastung der Wirbelsäule zu reduzieren
- Sitz darf keine scharfen Kanten aufweisen
- Abrundung der Vorderkante
- sofern möglich sollte der Sitz atmungsaktiv gepolstert sein
- Rückenlehne in Höhe und Neigung verstellbar
- Unterteil drehbar mit 5 Rollen oder Gleitern
- bei Ausstattung mit Rollen - Anpassung des Rollwiderstandes an den Fußbodenbelag
- Abmessungen und Verstellbereiche siehe [14]; nach DIN EN 1335-1 (Bürodrehstühle) beziehungsweise DIN 68877 (Arbeitsdrehstühle)
- Anforderungen an Arbeitssitze siehe auch Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse Nummer 37 und 39 [11]; [12]
Stehhilfen
Stehhilfen sind Hilfsmittel beim Wechsel zwischen stehender und sitzender Körperhaltung. Sie ermöglichen es Personen an Steharbeitsplätzen, sich mit dem Gesäß abzustützen, wobei der Bodenkontakt der Füße beibehalten wird (Entlastung des Kreislaufes und Stützapparates).
Stehhilfen eignen sich jedoch nur bei Arbeiten, die vorwiegend von einem festen Platz aus durchgeführt werden und wenig Körperbewegung erfordern oder bei Arbeiten an wechselnden, jedoch eng zusammenliegenden Stellen.

Abbildung 9.4-9. Verwendung von Stehhilfen (nach [13]).
Vorschriften, Regelwerk, Literatur
Verordnungen
Weitere Regeln der Technik
- DIN EN 527-1:2000 Büromöbel - Büro-Arbeitstische: Maße
- DIN EN 1335-1:2002 Büromöbel - Büro-Arbeitsstuhl: Maße; Bestimmung der Maße
- DIN 4556:1983 Büromöbel : Fußstützen für den Büroarbeitsplatz; Anforderungen, Maße
- DIN 33402-1:2008 Körpermaße des Menschen : Begriffe, Messverfahren
- DIN 33402-2:2005
Berichtigung 1:2007 Ergonomie – Körpermaße des Menschen - Teil 2: Werte - DIN 33402-2
Beiblatt 1:2006 Ergonomie -- Körpermaße des Menschen – Teil 2 Werte, Beiblatt 1: Anwendung von Körpermaßen in der Praxis - DIN 33402-3:1984 Körpermaße des Menschen : Bewegungsraum bei verschiedenen Grundstellungen und Bewegungen
- DIN 33406:1988 Arbeitsplatzmaße im Produktionsbereich : Begriffe, Arbeitsplatztypen, Arbeitsplatzmaße
- DIN 33408-1:2008 Körperumrissschablonen für Sitzplätze
- DIN 33408-1
Beiblatt 1:1987 Körperumrissschablonen für Sitzplätze; Anwendungsbeispiele - DIN 33419:1993 Allgemeine Grundlagen der ergonomischen Prüfung von Produktentwürfen und Industrieerzeugnissen
- DIN 68877:1981 Arbeitsdrehstuhl : Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfung
- DIN EN 1005-4/A1:2008 Sicherheit von Maschinen - Menschliche körperliche Leistung - Teil 4: Bewertung von Körperhaltungen und Bewegungen bei der Arbeit an Maschinen; Deutsche Fassung EN 1005-4/prA1:2008
- DIN EN ISO 9241-5:1999 Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten:Anforderungen an Arbeitsplatzgestaltung und Körperhaltung
- DIN EN ISO 9241-6:2001 Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten : Leitsätze für die Arbeitsumgebung
- DIN EN ISO 14738/A1:2008 Sicherheit von Maschinen - Anthropometrische Anforderungen an die Gestaltung von Maschinenarbeitsplätzen (prEN ISO 14738:2008); Deutsche Fassung EN ISO 14738:2002 + AC:2004
- DIN EN ISO 6385:2004 Grundsätze der Ergonomie für die Gestaltung von Arbeitssystemen (ISO 6385:2004); Deutsche Fassung EN ISO 6385:2004
- BGI 504-37 (ZH 1/600.37):1998: Auswahlkriterien für spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 37 "Bildschirmarbeitsplätze"
- BGI 504-46: Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 46 "Belastungen des Muskel- und Skelettsystems"
- BGI 523 (ZH 1/28):2007: Broschüre Mensch und Arbeitsplatz
- BGI 650:2007: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, Leitfaden für die Gestaltung
- BGI 7011: Gesunder Rücken – Gesunde Gelenke – noch Fragen?
Literatur
- [1] Schmidtke, H.:
Ergonomie
München, Wien: Hanser-Verlag 1993 - [2] Hettinger, Th.; Wobbe, G.:
Kompendium der Arbeitswissenschaft – Optimierungsmöglichkeiten zur Arbeitsgestaltung und Arbeitsorganisation
Ludwigshafen (Rhein): Kiehl 2001 - [3] Grandjean, E.:
Physiologische Arbeitsgestaltung - Leitfaden der Ergonomie
Landsberg: ecomed 1991 - [4] Luczak, H.:
Arbeitswissenschaft
Berlin: Springer 1998 - [5] Becker-Biskaborn, G.-U.:
Ergonomische Erkenntnissammlung für den Arbeitsschutz Band 1 und 2
Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW 1975. (Bundesanstalt für Arbeitsschutz: Forschung, Fb 142) - [6] Kirchner, A.; Kirchner J.-H.; Kliem, M.; Müller, J. M.:
Räumlich-ergonomische Gestaltung – Handbuch
Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW 1990
(Bundesanstalt für Arbeitsschutz: Forschung, Fb 632) - [7] Hahn, H.; Köchling, A.; Krüger, D.; Lorenz, D.:
Arbeitssystem Bildschirmarbeit
Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW 1995.
(Bundesanstalt für Arbeitsschutz: Forschungsanwendung, Fa 31) - [8] Feld, K.-H.:
Gestaltung von Ausbildungswerkstätten für metallverarbeitende Berufe, Hinweise für praktische ergonomische Gestaltungsmaßnahmen
Dortmund: BAuA 2000 (Technik, 3)
(BAuA-Quartbroschüre) - [9] Kirchner, A.; Kirchner, J.-H.:
Sitzen - alles o. k.?
(BAuA-Quartbroschüren)- Band 1 Arbeitssitze im Produktionsbereich
Dortmund: BAuA 2002. (Gesundheitsschutz, 3 ) - Band 2 Arbeitssitze im Büro- und Dienstleistungsbereich
Dortmund: BAuA 2002. (Gesundheitsschutz, 8) - Band 3 Arbeitssitze richtig nutzen
Dortmund: BAuA 2002. (Gesundheitsschutz, 9)
- Band 1 Arbeitssitze im Produktionsbereich
- [10] Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Referat Öffentlichkeitsarbeit (Hrsg.):
Der Bildschirmarbeitsplatz – Die neue Bildschirmarbeitsverordnung in der Praxis
Bonn 1997 - [11] Kirchner, A.; Kirchner, J.-H:
Arbeitssitze und ihr Einsatz an Arbeitsplätzen im Produktionsbereich
Dortmund: BAU 1988. (Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse, 37 : Arbeitssitze 1) - [12] Kirchner, A.; Kirchner, J.-H:
Arbeitssitze und ihr Einsatz an Arbeitsplätzen im Büro- und Dienstleistungsbereich
Dortmund: BAU 1988. (Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse, 39 : Arbeitssitze 2) - [13] Windberg, J.-H.; Rademacher, U.:
Entlastung an Steharbeitsplätzen
Dortmund: BAU 1988.
(Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse, 54 : Verwendung von Stehhilfen) - [14] Lange, W.; Windel, A.:
Kleine ergonomische Datensammlung
Köln: TÜV-Verlag 2009 - [15] G46 - Belastungen des Muskel-Skelett-Systems einschließlich Vibration.
In: DGUV (Hrsg.): Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (Arbeitsmedizinische Vorsorge). – 4. Auflage, Gentner Verlag: Suttgart, 2007, S. 815ff. und 871ff.
Textbausteine für Prüflisten und Formblätter
Prüffragen
- Können über längere Zeit erzwungene beziehungsweise unveränderte Körperhaltungen vermieden werden, zum Beispiel durch Umgestaltung des Arbeitsplatzes?
- Ist ein Wechsel der Körperhaltung durch organisatorische Maßnahmen möglich?
- Wurden Maßnahmen getroffen, um eine Belastung durch Tätigkeiten mit häufig wiederkehrendem Einsatz kleiner Muskelgruppen (zum Beispiel der Finger, Hände, Arm) über längere Zeit möglichst gering zu halten?
Festgestellte Gefährdungen/Mängel
- Belastung durch langandauernde und / oder häufig erzwungene Körperhaltung
(zum Beispiel Hocken, Knien, Liegen, Stehen, Sitzen, verdreht, gebeugt, überstreckt [Überkopfarbeit]) - Belastung durch häufig wiederkehrenden Einsatz kleiner Muskelgruppen
(zum Beispiel Dateneingabe am Computer, manuelle Leiterplattenbestückung)
Maßnahmen
- Zwangshaltungen / ungünstige Körperhaltungen vermeiden; Belastung kleiner Muskelgruppen reduzieren ...
- Arbeitsplatz umgestalten ...
(zum Beispiel Bewegungsraum, Greifraum, Beinfreiraum, Sehraum, Arbeitshöhe) - Arbeitsorganisation verbessern ...
(Wechsel der Körperhaltung (stehend / sitzend) ermöglichen; Pausen, Tätigkeitswechsel) - Armstützen, Fußstützen, geeignete Arbeitssitze (auch Stehhilfen) bereitstellen ...
- Beschäftigte unterweisen ...
(zum Beispiel Stuhleinstellung, richtiges Sitzen) - technische Hilfsmittel einsetzen ...

