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GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
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Zwangshaltung (erzwungene Körperhaltung)

 
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Einführung

Arbeiten in ungünstigen Körperhaltungen und einseitige Belastungen bestimmter Muskelgruppen kommen in verschiedenen Berufen vor. Beispiele sind das Knien beim Fliesenlegen, das Hocken beim Schweißen, die Überkopfarbeit beim Deckentapezieren, das Arbeiten im Inneren von Kesseln oder Behältern, aber auch die Dateneingabe am Computer oder die manuelle Leiterplattenbestückung.

Weitere Informationen

Quelle

"Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb"
Broschüre der BAuA

Autoren

  • Dr. phil. H.-J. Windberg
  • Dr. A. Windel
  • Dipl.-Ing. E. Tschöcke 

Ansprechpartner