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- Info
Ziehen, Schieben
Art der Gefährdung und deren Wirkungen
Definition Ziehen, Schieben sind Formen der "Manuellen Lastenhandhabung“ im Sinne der Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) und dieses Ratgebers. Beim Ziehen und Schieben (ZS) wirken überwiegend horizontale Kräfte zum Beschleunigen, Lenken und Abbremsen von Transportmitteln. Bei guten Bedingungen können auf Transportmitteln Lasten bis 2.000 kg bewegt werden. Zu bedenken ist dabei allerdings, dass beim schnellen Abbremsen, bei abrupten Richtungsänderungen oder auf Neigungen hohe Aktionskräfte entstehen, die die Maximalkraft des Beschäftigten weit übersteigen können. Die entscheidende Kenngröße ist deshalb nicht das Lastgewicht, sondern die erwartbare Horizontalkraft. Diese ist immer tätigkeitsbezogen zu ermitteln. Wirkungen auf das Muskel-Skelett-System Hohe Intensität und Dauer/Häufigkeit von Aktions- und Haltungskräften sowie ungünstige Körperhaltungen sind eine Gefahr für das Muskel-Skelett-System. Es können gesundheitliche Folgeerscheinungen auftreten: - akute schmerzhafte Schädigungen durch kurzzeitige mechanische Fehlbelastung mit deutlicher Funktionseinschränkung (zum Beispiel Muskelzerrung bei hohem Kraftaufwand, Knochenbruch durch Anstoßen als Folge unkontrollierter Bewegung des Flurförderzeugs)
- chronische Schäden durch fortgesetzte mechanische Fehlbelastungen mit stetig zunehmenden Dauerbeschwerden (Bandscheibenverschleiß, Muskelverspannung)
Grenzwerte, Beurteilungskriterien
Gefährdungen beurteilen Für die manuelle Handhabung von Lasten, die aufgrund ihrer Merkmale oder ungünstiger ergonomischer Bedingungen für die Beschäftigten eine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit, insbesondere der Lendenwirbelsäule, mit sich bringt, gilt die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV). Nach § 2 LasthandhabV ist der Arbeitgeber unter anderem verpflichtet, die Arbeitsbedingungen hinsichtlich ihrer möglichen gesundheitsschädigenden Wirkungen zu beurteilen. Zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen gemäß LasthandhabV wird von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und vom Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik die Leitmerkmalmethode Ziehen, Schieben empfohlen. Grenzwerte und Belastungsfaktoren Es gibt keine rechtsverbindlichen Grenzwerte für empfohlene Zug-/Druckkräfte. Da die Beanspruchung des Muskel-Skelett-Systems von Zeitdauer/Häufigkeit, Körperhaltungen, Lastgewicht, Bewegungsgeschwindigkeit und Ausführungsbedingungen abhängt, sind diese Faktoren in ihrer Kombination zu beachten.
Arbeitsschutzmaßnahmen
Vermeidung manueller Lastenhandhabung Maßnahmen sind primär auf eine Vermeidung manueller Lastenhandhabungen mit Gefährdungen der Gesundheit der Beschäftigten zu richten (§ 2 Abs. 1 Lastenhandhabungsverordnung). Wo dies nicht möglich ist, sind auf der Basis einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz durch den Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine Gefährdung der Gesundheit der Beschäftigten möglichst gering zu halten ( § 2 Abs. 2 Lastenhandhabungsverordnung). Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsorganisation Dabei sind technische und organisatorische Maßnahmen möglich: - Vermeidung von sich ständig wiederholenden gleichen Transporten
- Automatisierung
- Mechanisierung oder Tätigkeitswechsel
- Vermeidung von Mechanisierungslücken
- Vermeidung von Transportgewichten, die die Belastbarkeit der Beschäftigten überfordern
- Gewichtsreduzierung
- Einsatz von Bremsen
- Einsatz von Anfahrhilfen
- Ersatz durch kraftbetriebene Flurförderzeuge
- Vermeidung von unnötigen Transporten
- optimale Logistik
- wenig Zwischenlager
- günstige Körperhaltungen und effektive Bewegungen
- ergonomisch günstige Griffgestaltung
- ergonomisch günstige/einstellbare Griffhöhe
- genügend Fuß- und Beinraum
- sichere Arbeitsbedingungen
- ausreichender Bewegungsraum
- ebener, rutschfester und stabiler Boden
- keine Schlaglöcher und andere Hindernisse im Boden
- keine Rampen
- geeignete Arbeitsschuhe
- gute Sichtverhältnisse, extreme Temperaturen und Feuchtigkeit vermeiden
- wenn erforderlich: Angabe des Gewichtes des Transportgutes, Angabe des Schwerpunktes
- angemessenes Arbeitspensum
- Vermeidung von zu hohem Arbeitstempo
- Wechsel zwischen be- und entlastenden Tätigkeiten
- ausreichende Erholzeiten
Personenbezogene Maßnahmen Folgende personenbezogene Maßnahmen sind zu empfehlen: - Unterweisung der Beschäftigten mit Erläuterungen, die eigens auf die besonderen Gefährdungen durch manuelle Lastenhandhabung ausgerichtet sind:
- vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten,
- bei Veränderungen im Aufgabenbereich,
- der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie
- wenn besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen derartige Tätigkeiten ausführen müssen (Berufseinsteiger, Jugendliche und junge Erwachsene, ältere Beschäftigte, Beschäftigte mit besonderer Konstitution oder Disposition)
Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden. - tätigkeitsbezogenes Training der Beschäftigten
- Auswahl und Umgang mit geeigneten Hilfsmitteln,
- Gestaltung günstiger Bedingungen und
- richtiges Verhalten beim Transport,
- Ausgleichsübungen.
- individuelle Beratung der Beschäftigten im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge (G 46).
Rechtsgrundlage: §11 ArbSchG auf Wunsch des Beschäftigten bei nachgewiesener Gefährdungslage, keine Angebots- oder Pflichtuntersuchungen nach ArbMedVV.
Vorschriften, Regelwerk, Literatur
Gesetze, Verordnungen, Richtlinien Regeln der Technik Literatur - [1] Jürgens, W.-W.; Mohr, D.; Pangert, R.; Pernack, E.-F.; Schultz, K.; Steinberg, U.:
Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Ziehen und Schieben von Lasten Potsdam: LASI 2002 (LASI-Veröffentlichungen, LV 29) - [2] Steinberg, U.; Caffier, G.; Liebers, F.; Behrendt, S:
Ziehen und Schieben ohne Schaden 3., unveränderte Auflage Dortmund: BAuA 2007 (BAuA-Quartbroschüre) - [3] Bongwald, O.; Luttmann, A.; Laurig, W.:
Leitfaden für die Beurteilung von Hebe- und Tragetätigkeiten Sankt Augustin: HVBG 1995 - [4] Rüschenschmidt, H.; Reidt, U.; Rentel, A.:
Ergonomie im Arbeitsschutz. Menschengerechte Gestaltung der Arbeit. Bochum: Technik & Information 2004 - [5] Schmidtke, H.:
Ergonomie München: Hanser-Verl. 1993 - [6] Luczak, H.:
Arbeitswissenschaft Berlin: Springer 1993 - [7] G46 - Belastungen des Muskel-Skelett-Systems einschließlich Vibration.
In: DGUV (Hrsg.): Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (Arbeitsmedizinische Vorsorge). – 4. Auflage, Gentner Verlag: Suttgart, 2007, S. 815ff. und 871ff. Internetangebote / Links
Textbausteine für Prüflisten und Formblätter
Prüffragen - Kommt Heben, Halten, Tragen und/oder Ziehen, Schieben häufig und regelmäßig bei der Arbeit vor?
- Ist die Intensität hoch?
- Wird die Arbeit von den Beschäftigten als beanspruchend empfunden?
- Sind besonders geschützte Beschäftigte oder solche mit verringerter Belastbarkeit eingesetzt?
Wenn eine oder mehrere Fragen mit "ja" beantwortet werden, dann ist eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen anhand der Leitmerkmalmethode vorzunehmen und gegebenenfalls Grenzwerte nach Abschnitt "Grenzwerte, Beurteilungskriterien" zu prüfen.
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