Grenzwerte / Beurteilungskriterien
Gefährdungen beurteien
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsbedingungen hinsichtlich ihrer möglichen gesundheitsschädigenden Wirkungen zu beurteilen. Dazu kann die "Leitmerkmalmethode manuelle Arbeitsprozesse" verwendet werden.
Es gibt keine rechtsverbindlichen Grenzwerte für empfohlene Aktionskräfte. Da die Beanspruchung des Muskel-Skelett-Systems von Zeitdauer/Häufigkeit, Körperhaltungen, Aktionskraft und Ausführungsbedingungen abhängt, sind diese Faktoren in ihrer Kombination zu beachten.
Maximale isometrische Körperkräfte
Eine Zusammenstellung von maximalen isometrischen Körperkräften enthält die DIN 33 411-5 Körperkräfte des Menschen. Spezifische Werte für Hand- und Fingerkräfte sind darin jedoch nicht enthalten. Eine kleine Hilfestellung gibt ein Auszug aus Tabelle 1 der DIN EN 1005-3.
| Tätigkeit | Isometrische Maximalkraft | |
|---|---|---|
| Handarbeit (einhändig) | Kraftgriff | 250 N |
Armarbeit | Aufwärts | 50 N |
| Abwärts | 75 N | |
| Nach außen | 55 N | |
| Nach innen | 75 N | |
Grundsätzlich ist zu bedenken, dass die Aktionskräfte, die im Hand-Finger-Bereich aufgebracht werden können, vergleichsweise gering sind. Aufgrund der schnelleren Ermüdbarkeit von kleinen Muskeln gilt die Regel, dass bei anhaltender oder häufiger Kraftaufwendung der gleichen Muskelgruppe 10 % der möglichen Maximalkraft nicht überschritten werden sollten.




