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GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Benutzerspezifische Werkzeuge
Sie befinden sich hier ... Startseite Expertenwissen Physische Belastung / Arbeitsschwere Manuelle Arbeit (mit geringen Körperkräften) Arbeitsschutzmaßnahmen

Arbeitsschutzmaßnahmen

Beachtung des Regelwerks

Repetitive Tätigkeiten mit hohen Handhabungsfrequenzen/manuelle Arbeitsprozesse werden fast ausschließlich an speziell gestalteten Arbeitsplätzen in Innenräumen ausgeführt. Es gibt hierzu ein vollständiges Regelwerk zum Arbeitsstättenrecht, zu den Arbeitsumweltbedingungen und ergonomische Normen zur anthropometrischen Gestaltung. Im Kapitel "Zwangshaltung (erzwungene Körperhaltung)" sind die einschlägigen Regeln zur Vermeidung von ungünstigen Körperhaltungen dargestellt. Gestaltungsempfehlungen werden auch von der MTM-Vereinigung bereitgestellt.

Neben der anthropometrischen Gestaltung sind insbesondere die Körperkräfte der Beschäftigten und die Arbeitsorganisation zu beachten.

Die prinzipiellen Möglichkeiten sind:

  • montagegerechte Konstruktion und Technologie
    • leichte Zugänglichkeit der Arbeitsstellen
    • Vermeidung von hohen Fügekräfte
    • Vermeidung von unnötigen Bewegunge
    • Vermeidung von ungünstigen Gelenkstellunge
  • Verwendung geeigneter Hilfsmittel
    • ergonomische Werkzeuge
    • Halte- und Fügevorrichtungen
    • Armabstützunge
    • Sehhilfen
  • gute Arbeitsumweltbedingungen
    • Anordnung der Bedienelemente, Handlungsstellen und Anzeigeelemente in günstigen Bereiche
    • Arbeitsdrehstühle
    • ausreichender Bewegungsraum ohne Hindernisse
    • gute Beleuchtungsverhältnisse, insbesondere ausreichend hohe Beleuchtungsstärke, guter Kontrast, Vermeidung von Blendung
    • Einhaltung von Optimaltemperaturen, keine Zugluft
    • sichere und zugfreie Absaugung von Stäuben, Dämpfen und Rauchen
  • gute Körperschutzmittel
    • spezielle Auswahl von Handschuhen, die die Greifbarkeit nicht behinder
    • physiologische günstige Reinraumkleidun
    • spezielle Auswahl von Schutzbrillen, insbesondere für Brillenträge
  • gute Gestaltung psychischer Anforderungen
    • Vermeidung von schwerwiegenden Folgen bei Handlungsfehler
    • Vermeidung der Überforderungen durch Dauerkonzentration
    • Vermeidung von Monotonie
    • sichere Detailerkennbarkeit
  • Arbeitsorganisation
    • angemessenes Arbeitspensum
    • ausreichende Erholzeiten
    • Vermeidung von Zwangstaktungen
    • Wechsel zwischen be- und entlastenden Tätigkeiten
    • Vermeidung von Zeitdruck

Weitere Hinweise zur Gestaltung und Handhabung von Stellteilen finden Sie im Kapitel "Mensch-Maschine/Rechner-Schnittstelle ".

Personenbezogene Maßnahmen

Folgende personenbezogene Maßnahmen sind zu empfehlen:

  • Unterweisung der Beschäftigten mit Erläuterungen, die eigens auf die besonderen Gefährdungen durch manuelle Lastenhandhabung ausgerichtet sind:
    • vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten,
    • bei Veränderungen im Aufgabenbereich,
    • der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie
    • wenn besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen derartige Tätigkeiten ausführen müssen (Berufseinsteiger, Jugendliche und junge Erwachsene, ältere Beschäftigte, Beschäftigte mit besonderer Konstitution oder Disposition)
    • Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.
  • tätigkeitsbezogenes Training der Beschäftigten
    • Auswahl geeigneter Hilfsmittel,
    • richtige Körperhaltung,
    • Gestaltung günstiger Arbeitsbedingungen bei manueller Arbeit,
    • Ausgleichsübungen.
  • individuelle Beratung der Beschäftigten im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge (G 46).
    Rechtsgrundlage: §11 ArbSchG auf Wunsch des Beschäftigten bei nachgewiesener Gefährdungslage, keine Angebots- oder Pflichtuntersuchungen nach ArbMedVV.
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Weitere Informationen

Quelle

"Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung"
Broschüre der BAuA

Autoren

  • Dipl.-Ing. U. Steinberg
  • Dr. sc. med. G. Caffier
  • Dr. med. F. Liebers

Ansprechpartner