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- Info
Manuelle Arbeit (mit geringen Körperkräften)
Art der Gefährdung und deren Wirkungen
Kennzeichen manueller Arbeit Manuelle Arbeiten kommen sehr häufig und in vielfältiger Form vor. Mit Fingergriff, Umfassungsgriff, Kontaktgriff werden die Handlungen Drücken, Fügen, Halten, Drehen, Führen ausgeführt. Typische Beispiele sind: Handhabung kleiner Handwerkzeuge (Fräsen, Bohren, Schleifen), Montage von Uhren, Sortieren von Kleinteilen, Verlöten von Leiterplatten, Einlegen von Teilen in Maschinen, Verpacken, Glasbläserei, Bemalen von Porzellan, Nähen, Befüllen von Konserven, Fleischzerlegung und manuelle Briefsortierung. Typische Kennzeichen sind fest vorgegebene Arbeitsinhalte und ‑abläufe, Hand- und Fingeraktivitäten bei statischer Rumpfhaltung. Diese Tätigkeiten werden meist imSitzen, seltener im Stehen ausgeführt. Fast immer bestehen auch hohe Anforderungen an die Geschicklichkeit und an das Detailsehen. Zu diesen Tätigkeiten zählen auch Handlungen, die mit längerem Halten ohne Bewegung verbunden sind. Im Gegensatz zur manuellen Lastenhandhabung und zu den erhöhten Körperkräften werden nur Aktionskräfte < 50 N berücksichtigt. Höhere Werkstückgewichte als 5 kg werden im Kapitel "Ziehen, Schieben" berücksichtigt. Wirkungen auf das Muskel-Skelett-System Muskel-Skelett-Beschwerden im Hand-Arm-Schulter-Bereich sind in allen Industriestaaten häufig. Es gibt spezifische Erkrankungen (Gelenkarthrosen, Carpaltunnelsyndrom, Enthesopathien unter anderem) und eher unspezifische Syndromkomplexe (Repetitive Strain Injury-Syndrom, Cumulative Trauma Disorders). Die ökonomischen und sozialen Auswirkungen durch derartige Erkrankungen und Beschwerden sind beträchtlich. Im englischen Sprachgebrauch wird für diese Erkrankungsgruppe der Begriff "work-related upper extremity musculoskeletal disorders" (WRUEMSD) benutzt. Beschwerden im Hand-Arm-Schulter-Bereich sind oftmals sehr langwierig und können zur Aufgabe der Tätigkeit führen. Frühzeichen dieser Beschwerden bestehen bei vielen Beschäftigten und werden unterschätzt. Häufig gekoppelt sind die Beschwerden im Hand-Arm-Schulter-Bereich mit Beschwerden im Rückenbereich als Folge langdauernder statischer Haltungsarbeit. Präzise Handbewegungen setzen einen unbeweglichen Rumpf voraus. Andauernde hohe Haltungskraft in Verbindung mit Bewegungsmangel überfordert die Strukturen der Wirbelsäule.
Grenzwerte / Beurteilungskriterien
Gefährdungen beurteien Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsbedingungen hinsichtlich ihrer möglichen gesundheitsschädigenden Wirkungen zu beurteilen. Dazu kann die "Leitmerkmalmethode manuelle Arbeitsprozesse" verwendet werden. Es gibt keine rechtsverbindlichen Grenzwerte für empfohlene Aktionskräfte. Da die Beanspruchung des Muskel-Skelett-Systems von Zeitdauer/Häufigkeit, Körperhaltungen, Aktionskraft und Ausführungsbedingungen abhängt, sind diese Faktoren in ihrer Kombination zu beachten. Maximale isometrische Körperkräfte Eine Zusammenstellung von maximalen isometrischen Körperkräften enthält die DIN 33 411-5 Körperkräfte des Menschen. Spezifische Werte für Hand- und Fingerkräfte sind darin jedoch nicht enthalten. Eine kleine Hilfestellung gibt ein Auszug aus Tabelle 1 der DIN EN 1005-3. Tab. 9.3-1. Beispiele für Aktionskräfte nach DIN EN 1005-3 | Tätigkeit | Isometrische Maximalkraft | | Handarbeit (einhändig) | Kraftgriff | 250 N | Armarbeit (sitzend, einarmig) | Aufwärts | 50 N | | Abwärts | 75 N | | Nach außen | 55 N | | Nach innen | 75 N | Grundsätzlich ist zu bedenken, dass die Aktionskräfte, die im Hand-Finger-Bereich aufgebracht werden können, vergleichsweise gering sind. Aufgrund der schnelleren Ermüdbarkeit von kleinen Muskeln gilt die Regel, dass bei anhaltender oder häufiger Kraftaufwendung der gleichen Muskelgruppe 10 % der möglichen Maximalkraft nicht überschritten werden sollten.
Arbeitsschutzmaßnahmen
Beachtung des Regelwerks
Repetitive Tätigkeiten mit hohen Handhabungsfrequenzen/manuelle Arbeitsprozesse werden fast ausschließlich an speziell gestalteten Arbeitsplätzen in Innenräumen ausgeführt. Es gibt hierzu ein vollständiges Regelwerk zum Arbeitsstättenrecht, zu den Arbeitsumweltbedingungen und ergonomische Normen zur anthropometrischen Gestaltung. Im Kapitel "Zwangshaltung (erzwungene Körperhaltung)" sind die einschlägigen Regeln zur Vermeidung von ungünstigen Körperhaltungen dargestellt. Gestaltungsempfehlungen werden auch von der MTM-Vereinigung bereitgestellt.
Neben der anthropometrischen Gestaltung sind insbesondere die Körperkräfte der Beschäftigten und die Arbeitsorganisation zu beachten.
Die prinzipiellen Möglichkeiten sind:
- montagegerechte Konstruktion und Technologie
- leichte Zugänglichkeit der Arbeitsstellen
- Vermeidung von hohen Fügekräfte
- Vermeidung von unnötigen Bewegunge
- Vermeidung von ungünstigen Gelenkstellunge
- Verwendung geeigneter Hilfsmittel
- ergonomische Werkzeuge
- Halte- und Fügevorrichtungen
- Armabstützunge
- Sehhilfen
- gute Arbeitsumweltbedingungen
- Anordnung der Bedienelemente, Handlungsstellen und Anzeigeelemente in günstigen Bereiche
- Arbeitsdrehstühle
- ausreichender Bewegungsraum ohne Hindernisse
- gute Beleuchtungsverhältnisse, insbesondere ausreichend hohe Beleuchtungsstärke, guter Kontrast, Vermeidung von Blendung
- Einhaltung von Optimaltemperaturen, keine Zugluft
- sichere und zugfreie Absaugung von Stäuben, Dämpfen und Rauchen
- gute Körperschutzmittel
- spezielle Auswahl von Handschuhen, die die Greifbarkeit nicht behinder
- physiologische günstige Reinraumkleidun
- spezielle Auswahl von Schutzbrillen, insbesondere für Brillenträge
- gute Gestaltung psychischer Anforderungen
- Vermeidung von schwerwiegenden Folgen bei Handlungsfehler
- Vermeidung der Überforderungen durch Dauerkonzentration
- Vermeidung von Monotonie
- sichere Detailerkennbarkeit
- Arbeitsorganisation
- angemessenes Arbeitspensum
- ausreichende Erholzeiten
- Vermeidung von Zwangstaktungen
- Wechsel zwischen be- und entlastenden Tätigkeiten
- Vermeidung von Zeitdruck
Weitere Hinweise zur Gestaltung und Handhabung von Stellteilen finden Sie im Kapitel "Mensch-Maschine/Rechner-Schnittstelle ".
Personenbezogene Maßnahmen
Folgende personenbezogene Maßnahmen sind zu empfehlen:
- Unterweisung der Beschäftigten mit Erläuterungen, die eigens auf die besonderen Gefährdungen durch manuelle Lastenhandhabung ausgerichtet sind:
- vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten,
- bei Veränderungen im Aufgabenbereich,
- der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie
- wenn besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen derartige Tätigkeiten ausführen müssen (Berufseinsteiger, Jugendliche und junge Erwachsene, ältere Beschäftigte, Beschäftigte mit besonderer Konstitution oder Disposition)
Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.
- tätigkeitsbezogenes Training der Beschäftigten
- Auswahl geeigneter Hilfsmittel,
- richtige Körperhaltung,
- Gestaltung günstiger Arbeitsbedingungen bei manueller Arbeit,
- Ausgleichsübungen.
- individuelle Beratung der Beschäftigten im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge (G 46).
Rechtsgrundlage: §11 ArbSchG auf Wunsch des Beschäftigten bei nachgewiesener Gefährdungslage, keine Angebots- oder Pflichtuntersuchungen nach ArbMedVV.
Vorschriften, Regelwerk, Literatur
Gesetze, Verordnungen Regeln der Technik Literatur - [1] Rüschenschmidt, H.; Reidt, U.; Rentel, A.:
Ergonomie im Arbeitsschutz. Menschengerechte Gestaltung der Arbeit. Bochum: Technik & Information 2004 - [2] Strasser, H.; Lauber, M.; Koch, W.:
Produkt-ergonomische Beurteilungsmethoden für handbetätigte Arbeitsmittel Z. Arb.wiss. 44 (16 NF)(1990) 4, 205-213 - [3] Steinberg, U.:
Manuelle Arbeit ohne Schaden Dortmund: BAuA 2011 (BAuA-Quartbroschüre) - [4] BGIA-Report 2/2007:
Muskel-Skelett-Erkrankungen der oberen Extremität - Entwicklung eines Systems zur Erfassung und arbeitswissenschaftlichen Bewertung von komplexen Bewegungen der oberen Extremität bei beruflichen Tätigkeiten. HVBG 2007 - [4] G46 - Belastungen des Muskel-Skelett-Systems einschließlich Vibration.
In: DGUV (Hrsg.): Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (Arbeitsmedizinische Vorsorge). – 4. Auflage, Gentner Verlag: Suttgart, 2007, S. 815ff. und 871ff. Internetangebote / Links
Textbausteine für Prüflisten und Formblätter
Prüffragen - Werden immer gleiche manuelle Arbeiten mit hoher Bewegungsfrequenz oder längeren statischen Anteilen ausgeführt?
- Ist die Intensität hoch?
- Wird die Arbeit von den Beschäftigten als beanspruchend empfunden?
Wenn eine oder mehrere Fragen mit "ja" beantwortet werden, dann ist eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen anhand der Leitmerkmalmethode vorzunehmen und gegebenfalls Grenzwerte nach Abschnitt "Grenzwerte, Beurteilungskriterien" zu prüfen.
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