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GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
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Sie befinden sich hier ... Startseite Expertenwissen Physische Belastung / Arbeitsschwere Heben, Halten, Tragen Grenzwerte, Beurteilungskriterien

Grenzwerte, Beurteilungskriterien

Beurteilung

Für die manuelle Handhabung von Lasten, die aufgrund ihrer Merkmale oder ungünstiger ergonomischer Bedingungen für die Beschäftigten eine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit, insbesondere der Lendenwirbelsäule, mit sich bringt, gilt die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV). Nach § 2 LasthandhabV ist der Arbeitgeber unter anderem verpflichtet, die Arbeitsbedingungen hinsichtlich ihrer möglichen gesundheitsschädigenden Wirkungen zu beurteilen.

Zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen gemäß LasthandhabV wird von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und vom Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik die Leitmerkmalmethode Heben, Halten, Tragen empfohlen.

Grenzwerte und Belastungsfaktoren

Es gibt keine rechtsverbindlichen Grenzwerte für empfohlene Lastgewichte für alle Beschäftigten. Da die Beanspruchung des Muskel-Skelett-Systems von Zeitdauer/Häufigkeit, Körperhaltungen, Ausführungsbedingungen und Lastgewicht abhängt, sind diese Faktoren in ihrer Kombination zu beachten. Lasten größer als 40 kg für Männer und 25 kg für Frauen sind jedoch grundsätzlich als Risiko einzustufen.

Grenzwerte für besondere Personengruppen

Für besondere Personengruppen gelten folgende Regelungen:

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Weitere Informationen

Quelle

"Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung"
Broschüre der BAuA

Autoren

  • Dipl.-Ing. U. Steinberg
  • Dr. sc. med. G. Caffier
  • Dr. med. F. Liebers

Ansprechpartner