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GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Benutzerspezifische Werkzeuge

Grenzwerte, Beurteilungskriterien

Beurteilung der Gefährdung

Nach § 5 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsbedingungen hinsichtlich ihrer möglichen gesundheitsschädigenden Wirkungen zu beurteilen. Eine einheitliche Beurteilungsmethode gibt es allerdings nicht. Aus diesem Grund kann derzeit nur eine grobe Gefährdungsabschätzung unter Berücksichtigung der wichtigsten Merkmale nach Tabelle 9.6-1 vorgenommen werden. Treffen mehrere Merkmale der Spalten 3 und 4 zu, besteht die Gefahr einer physischen Überforderung.

Tabelle 9.6-1. Wichtige Tätigkeitsmerkmale bei der Arbeit mit erhöhter Kraftanstrengung

Merkmal Ausprägung 
1 2 3 4
Zeitdauer/
Häufigkeit
selten gelegentlich häufiger oft
Höhe der Aktionskraft gering mittel hoch Maximalkraft
Krafteinleitung sicher, ergonomischer Griff, trocken gut greifbare Konturen, formschlüssige Krafteinteilung unsicher, keine formschlüssige Krafteinleitung sehr unsicher, Abrutschgefahr, feucht
Körperhaltung frei wählbar Körperhaltung gut, aber vorgegeben, kein Spielraum gebeugt, verdreht, unsicher hocken, knien, liegen
Ausführungs- bedingungen sehr gut, keine Hindernisse eingeschränkt, leichte Bewegungs- einschränkungen schlecht, Verschmutzungen, eingeschränkte Sicht unzureichende Beleuchtung, keine Standsicherheit, Außenbedingungen

Grenzwerte

Es gibt keine rechtsverbindlichen Grenzwerte für empfohlene Aktionskräfte. Da die Beanspruchung des Muskel-Skelett-Systems von Zeitdauer/Häufigkeit, Körperhaltungen, Aktionskraft und Ausführungsbedingungen abhängt, sind diese Faktoren in ihrer Kombination zu beachten.

Eine Zusammenstellung von maximalen isometrischen Körperkräften enthält die DIN 33 411-5 Körperkräfte des Menschen.

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Weitere Informationen

Quelle

"Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung"
Broschüre der BAuA

Autoren

  • Dipl.-Ing. U. Steinberg
  • Dr. sc. med. G. Caffier
  • Dr. med. F. Liebers

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