Arbeitsschutzmaßnahmen
Berücksichtigung der Körpermaße und -kräfte
Arbeiten mit erhöhten Kraftanstrengungen und/oder Krafteinwirkungen sind häufig nicht an feste Arbeitsplätze gebunden, wie sie in Handwerk oder Industrie üblich sind. Typisch sind Baubedingungen. Deshalb können die strengen Regeln des Arbeitsstättenrechtes und der Ergonomie hier nur bedingt angewendet werden. Grundsätzlich müssen aber die Körpermaße und -kräfte der Beschäftigten beachtet werden.
Die prinzipiellen Möglichkeiten sind:
- montage- und wartungsfreundliche Konstruktion und Technologie
- ergonomisch günstige Griffgestaltung
- Anschlagpunkte für Krafteinleitung
- Berücksichtigung von Montage- und Wartungsflächen
- Vermeidung von Aktionskräften, die die Belastbarkeit überfordern
- Nutzung von Spezialwerkzeugen
- Gewichtsreduzierung von Werkzeugen
- sichere Arbeitsbedingungen
- ausreichender Bewegungsraum
- ebener, rutschfester und stabiler Boden
- geeignete Arbeitsschuhe
- gute Sichtverhältniss
- extreme Temperaturen und Feuchtigkeit vermeiden
- Einhausungen
- spezielle Körperschutzmittel
- angemessenes Arbeitspensum
- Verringerung des Arbeitstempos
- Wechsel zwischen be- und entlastenden Tätigkeiten
- ausreichende Erholzeiten
Personenbezogene Maßnahmen
Folgende personenbezogene Maßnahmen sind zu empfehlen:
- Unterweisung der Beschäftigten mit Erläuterungen, die eigens auf die besonderen Gefährdungen durch hohe Kraftanstrengungen und/oder Krafteinwirkungen am Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind:
- bei der Einstellung der Beschäftigten
- vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten,
- bei Veränderungen im Aufgabenbereich,
- der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie
- wenn besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen derartige Tätigkeiten ausführen müssen (Berufseinsteiger, Jugendliche und junge Erwachsene, ältere Beschäftigte, Beschäftigte mit besonderer Konstitution oder Disposition)
- tätigkeitsbezogenes Training der Beschäftigten
- Strategien zur Verringerung der körperlichen Belastungen bei hohen Kraftanstrengungen,
- korrekte und sichere Nutzung von Werkzeugen und Hilfsmitteln sowie persönlicher Schutzausrüstung,
- vernünftige Arbeitseinteilung usw.
- individuelle Beratung der Beschäftigten im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge (G 46).
Rechtsgrundlage: §11 ArbSchG auf Wunsch des Beschäftigten bei nachgewiesener Gefährdungslage, keine Angebots- oder Pflichtuntersuchungen nach ArbMedVV
Weitere Hinweise zur Gestaltung und Handhabung von Stellteilen enthält das Kapitel Mensch-Maschine/-Rechner-Schnittstelle.




