Art der Gefährdungen und deren Wirkungen
Schäden an Haut und Auge
Durch optische Strahlung können Schädigungen an Haut und Auge hervorgerufen werden. Das Ausmaß der Schädigungen ist von den Parametern Wellenlänge, Expositionsdauer und Betriebsart (kontinuierlich oder gepulst) abhängig.
UV-Strahlung
Die ultraviolette Strahlung hat die höchste Quantenenergie. Sie wird aufgeteilt in UV-A, UV-B (starke biologische Wirkung) und UV C (tödlich für Bakterien und so weiter). Unterschieden werden akute und langfristige Wirkungen. Erstere verursachen Hautrötungen, Bindehaut- und Hornhautentzündungen, letztere können zu vorzeitiger Hautalterung, Hautkrebs (Basaliom, Spinaliom, malignes Melanom) und zur Trübung der Augenlinse (grauer Star) führen.
Sichtbare Strahlung und nahe Infrarotstrahlung
Die sichtbare Strahlung (380 ≤ λ ≤ 780 nm) und Strahlung aus dem nahen Infrarotbereich (λ ≤ 1400 nm) können bis zur Netzhaut vordringen und sind daher für die Augensicherheit relevant (ausreichende Helligkeit, Vermeidung von Blendung und so weiter). Hier können in Abhängigkeit von Wellenlänge und Einwirkungsdauer photochemische und thermische Schädigungen entstehen. Eine akute Gefährdung bis hin zum Verlust des Augenlichtes besteht beim ungeschützten Blick in die Sonne. Bei langjähriger Einwirkung von Infrarotstrahlung kann eine Trübung der Augenlinse (grauer Star) auftreten.
Wärmestrahlung
Strahlung aus dem langwelligen Infrarotbereich (1400 nm ≤ λ ≤ 1 mm) nennt man Wärmestrahlung. Sie kann Hautverbrennungen sowie thermische Belastungen des Organismus verursachen.
Laserstrahlung
Laserstrahlung ist eine kohärente Strahlung, die meist bei einer diskreten Wellenlänge im ultravioletten, im sichtbaren oder im infraroten Spektralbereich emittiert wird.
Die Schädigungsmöglichkeiten sind die gleichen wie bei nichtkohärenter ultravioletter, sichtbarer und infraroter Strahlung. Durch die starke Bündelung entsteht jedoch eine wesentlich höhere Strahlungsintensität und damit ein weitaus höheres Gefährdungspotential.
Für die Augensicherheit ist der sichtbare Bereich (380 ≤ λ ≤ 780 nm) und der nahe Infrarotbereich (λ ≤ 1400 nm) von besonderer Bedeutung. Hier wird die Strahlung durch die Linse des Auges fokussiert. Die Bestrahlungsstärke kann bis zu 500.000-fach im Auftreffpunkt auf der Netzhaut verstärkt werden.
Gepulste Laserstrahlung erfordert eine besondere Gefährdungssanalyse [1], [2].




