Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Benutzerspezifische Werkzeuge

Einführung

Wellenlänge und Spektrum

Unter optischer Strahlung versteht man die elektromagnetische Strahlung im Wellenlängenbereich von 100 nm bis 1 mm. Das Spektrum der optischen Strahlung wird unterteilt in ultraviolette, sichtbare und infrarote Strahlung.

Kohärente und inkohärente Strahlung

Weiterhin wird zwischen der kohärenten und inkohärenten Strahlung unterschieden. Lichtwellen sind kohärent, wenn sie von einer Lichtquelle mit gleicher Wellenlänge und Schwingungsart ausgesandt werden. Laser erzeugen kohärente Strahlung. Bei inkohärenter Strahlung sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Typische inkohärente Strahlungsquellen sind zum Beispiel Sonne, Glühlampen, Leuchtstofflampen.

Die optische Strahlung wird in folgende Bereiche eingeteilt:

Tabelle 7.5-1. Einteilung der optischen Strahlung

Optische Strahlung Wellenlänge
ultraviolette Strahlung 100 nm bis 400 nm
sichtbare Strahlung 380 nm bis 780 nm
Infrarotstrahlung 780 nm bis 1 mm

Abb. 7.5-1 Spektralbereiche der optischen Strahlung

Abbildung 7.5-1. Spektralbereiche der optischen Stahlung.

Artikelaktionen
Weitere Informationen

Quelle

"Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung"
Broschüre der BAuA

Autoren:

  • Dipl.-Ing. M. Janßen
  • Dipl.-Ing. G. Ott

Ansprechpartner:

Aktuelles zum Thema