Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung ist am 27. Juli in Kraft getreten 03.09.2010
[Quelle/Urheber: BMAS, 28. Juli 2010]
Die neue Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung ist am 27. Juli in Kraft getreten (BGBl I Nr. 38 S. 960). Mit der Verordnung wird die EG-Arbeitsschutz-Richtlinie 2006/25/EG in deutsches Recht umgesetzt.
Damit sind jetzt die drei EU-Arbeitsschutz-Richtlinien zu Lärm, Vibrationen und künstliche optische Strahlung in nationales Recht umgesetzt (noch umzusetzen ist die EG-Richtlinie zu elektromagnetischer Strahlung).
Gesundheitsgefährdende künstliche optische Strahlung tritt insbesondere bei Schweißarbeiten, bei der Glas- und Quarzverarbeitung, bei der Metallherstellung und -verarbeitung sowie bei den immer häufiger anzutreffenden Laseranwendungen auf. Optische Strahlung aus künstlichen Strahlungsquellen (z.B. Laser oder UV-/IR-Strahlung) kann bei Exposition zu ernsthaften Augen- und Hautschäden führen und damit die Gesundheit und die Sicherheit von Beschäftigten an vielen Arbeitsplätzen gefährden. Kurzfristige Schädigungen zeigen sich beispielsweise in Form von Verbrennungen der Haut und Schädigungen an der Horn-, Binde- sowie der Netzhaut der Augen. Langfristig hohe Expositionen der Haut mit intensiver UV-Strahlung können Spätfolgen in Form von Hautkrebs auslösen. ...
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