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- Info
Textbausteine für Prüflisten und Formblätter
Prüffragen- Ist gehörschädigender Lärm unwahrscheinlich? (Anzeichen: Unterhaltung in 1m Abstand voneinander mit gehobener Stimme ist befriedigend möglich.)
- Können akustische Signale bei Lärm vollständig gehört werden?
- Können akustische Signale bei Lärm eindeutig erkannt werden?
- Gibt es störende Geräusche, die eine sachgerechte Erledigung der Arbeitsaufgaben (Durchführung, Ergebnisse) beeinflussen?
- Wird den Beschäftigten bei Überschreitung der unteren Auslöseschwelle Gehörschutz zur Verfügung gestellt?
- Sind Lärmbereiche ermittelt worden?
- Sind Lärmbereiche mit LEX,8h > 85 dB beziehungsweise Lpcpeak > 137 dB(C) gekennzeichnet?
- Werden geeignete Gehörschutzmittel getragen?
- Werden für die kennzeichnungspflichtigen Lärmbereiche Lärmminderungsprogramme umgesetzt?
- Werden vor der Beschaffung neuer Maschinen Geräuschemissionswerte vom Hersteller erfragt?
- Werden bei der Beschaffung lärmarme Maschinen/Geräte ausgewählt?
- Wurden die Beschäftigten über die sachgerechte möglichst lärmarme Verwendung von Arbeitsmitteln informiert?
- Werden lärmarme Arbeitsverfahren angewendet?
- Werden bei gehörschädigendem oder störendem Lärm Maßnahmen zur Lärmminderung erarbeitet?
- Entsprechen die akustischen Eigenschaften der Arbeitsräume dem Stand der Technik?
- Werden Beschäftigte bei Erreichen und Überschreiten der unteren Auslösewerte über Gesundheitsgefährdungen und Schutzmaßnahmen informiert?
- Erhalten die Beschäftigten bei Überschreitung der unteren Auslösewerte eine allgemeine arbeitsmedizinische Beratung?
- Werden arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen der Beschäftigten veranlasst, wenn die oberen Auslösewerte erreicht oder überschritten werden?
- Werden die Schallschutzvorrichtungen instand gehalten?
Festgestellte Gefährdungen und Mängel- Tageslärmexpositionspegel LEX,8h = 80 dB(A)
beziehungsweise LpCpeak = 135 dB(C) - Tageslärmexpositionspegel LEX,8h > 80 dB(A)
beziehungsweise LpCpeak > 135 dB(C) - Tageslärmexpositionspegel LEX,8h = 85 dB(A)
beziehungsweise LpCpeak = 137 dB(C) - Tageslärmexpositionspegel LEX,8h > 85 dB(A)
beziehungsweise LpCpeak > 137 dB(C) - Lärm stört Sprachverständigung; störende Geräusche und Töne durch ...
- Lärm durch ... (Maschine, Gerät, Ausblasöffnungen, Verkehr)
- Hintergrundgeräuschpegel LAH im Raum ist zu hoch
- Raum ist zu hallig
- Schallschutzvorrichtungen an Maschinen/Geräten ... sind beschädigt
- Fenster- und Türschalldämmung ist zu gering
- Lärmminderungsprogramm fehlt oder ist mangelhaft
- Lärmbereiche sind nicht gekennzeichnet
- Lärmexponierte sind nicht erfasst
- fehlende oder ungeeignete Gehörschutzmittel
- Gehörschutzmittel werden nicht getragen
- keine Gehörvorsorgeuntersuchung für Lärmexponierte bei Erreichen oder Überschreiten der oberen Auslösewerte
Maßnahmen- lärmarme Maschinen/Geräte auswählen ...
- lärmarmes Arbeitsverfahren auswählen ...
- Fachleute für Lärmschutz konsultieren ...
- Lärmmessung veranlassen ...
- Schallausbreitungsmessung im Raum veranlassen ...
- Schallschutzvorrichtung an Maschine/Gerät instand setzen oder erneuern ...
- Lärmbereich kennzeichnen ...
- Lärmexponierte erfassen ...
- Unterweisung durchführen über ... (Lärmgefährdung, Tragen von Gehörschutz, lärmarme Verwendung von Arbeitsmitteln)
- geeignete Gehörschutzmittel auswählen und bereitstellen ...
- Tragen der Gehörschutzmittel veranlassen ...
- Tragen von Gehörschutz über die gesamte Schicht sicherstellen/kontrollieren ...
- Lärmminderungsprogramm aufstellen für Bereich ...
- Schallschutzmaßnahme auswählen und realisieren ... (zum Beispiel Kapsel, Abschirmwand, Schalldämpfer, Absorber-Deckenverkleidung)
Downloads- Geräuschdatenblatt (in Anlehnung an DIN EN ISO 11690-1)
Empfohlene Geräuschemmisionsdaten, die von den Maschinenherstellern zur Verfügung gestellt werden sollten, sowie angabepflichtige Emissionswerte
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